Ja zu Bargeld
(KA 30280)- Typ
- Kleine Anfragen
- Parlament
- Liechtenstein
- Nummer
- KA 30280
- Beginn
- 10.06.2026
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 30280
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 12. Juni 202611. Juni 2026
zu Frage 1:
Die Regierung misst dem Erhalt einer funktionsfähigen und flächendeckenden Bargeldinfrastruktur grosse Bedeutung bei. Bargeld leistet einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Teilhabe verschiedener Bevölkerungsgruppen und stellt für Personen, die elektronische Zahlungsmittel nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, weiterhin eine wichtige Zahlungsmöglichkeit dar.
zu Frage 2:
Die Regierung unterstützt die Empfehlungen des Bevölkerungsschutzes zur Bevorratung von Bargeld für Krisenfälle. Bargeld kann insbesondere bei vorübergehenden Beeinträchtigungen elektronischer Zahlungssysteme einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit leisten. Heute besteht keine gesetzliche Pflicht zur Annahme von Bargeld, dennoch kann faktisch bei fast hundert Prozent der Lebensmittelgeschäfte oder anderer im Krisenfall notwendigen Versorgungsläden mit Bargeld gezahlt werden.
zu Frage 3:
Die Frage betrifft die konkrete Ausgestaltung einzelner Bestimmungen des eingereichten Initiativtexts. Die Regierung nimmt während des laufenden Vorprüfungsverfahrens keine inhaltliche Position zu einzelnen Regelungsvorschlägen ein.
zu Frage 4:
Wie in Frage 1 ausgeführt, misst die Regierung dem Erhalt einer funktionsfähigen, flächendeckenden und diskriminierungsfreien Bargeldinfrastruktur grosse Bedeutung bei. Dies gilt insbesondere auch für Personen, die elektronische Zahlungsmittel nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Entsprechende Anliegen sind bei der Ausgestaltung des Zahlungsverkehrs stets zu berücksichtigen.
Eine andere Frage ist, mit welchen konkreten rechtlichen Instrumenten diesem Anliegen Rechnung getragen werden soll. Zum Umstand, dass die Regierung während des laufenden Vorprüfungsverfahrens keine inhaltliche Position zum eingereichten Initiativtext einnimmt, wurde bereits ausgeführt.
zu Frage 5:
Die rechtliche Prüfung der Bargeldinitiative ist anspruchsvoll, da der vorgeschlagene Initiativtext Fragen in unterschiedlichen, miteinander verschränkten Rechtsräumen aufwirft und die rechtlichen Wirkungen des vorgeschlagenen Normtexts sorgfältig zu beurteilen sind. Die Abklärungen sind im Gange. Die Regierung wird den Vorprüfungsbericht zur Initiative nach Abschluss der erforderlichen Abklärungen dem Landtag in der zweiten Jahreshälfte vorlegen.
- Frage vom 10. Juni 20269. Juni 2026
Die angemeldete Volksinitiative «Ja zu Bargeld» soll sicherstellen, dass alle Personen in Liechtenstein ihre bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen können. Dazu soll im Gesetz über die Einführung der Frankenwährung mit einem zusätzlichen Artikel Rechtssicherheit hergestellt, Unsicherheiten in der Anwendung beseitigt und die Bargeldannahme rechtlich präziser formuliert werden. Zahlreiche europäische Staaten haben eine Pflicht zur Annahme von Bargeld bereits gesetzlich oder verfassungsrechtlich verankert. Bargeld ist für das Funktionieren des Landes, insbesondere im Fall eines längeren Stromausfalls (Blackout) oder eines Cyberangriffs zentral.
Die Initiative mit dem Titel «JA zu Bargeld» wurde am 19. Februar 2026 eingereicht. Nach mehr als 15 Wochen ist das Ergebnis der Vorprüfung der Volksinitiative immer noch unbekannt. Auch wenn das Volksrechtegesetz keine ausdrückliche Frist vorsieht, erscheint die bisherige Dauer der Vorprüfung aussergewöhnlich lang. Wenn zukünftig Abstimmungssonntage eingeführt werden sollen, müssen auch die Fristen der Vorprüfung von Volksinitiativen klar geregelt sein. Meine Fragen:
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Erachtet die Regierung den Erhalt einer flächendeckenden Bargeldinfrastruktur und die tatsächliche Verwendbarkeit von Bargeld als notwendig, um Personen ohne Zugang zu elektronischen Zahlungsmitteln die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu gewährleisten?
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Hält die Regierung die Empfehlung des Bevölkerungsschutzes zur Bevorratung von Bargeld bei Krisenlagen für glaubwürdig und zweckmässig, wenn gleichzeitig keine allgemeine Pflicht zur Annahme von Bargeld bestünde?
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Im geltenden Gesetz betreffend die Einführung der Frankenwährung ist bereits geregelt, dass Münzen nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen, Banknoten hingegen grundsätzlich in beliebiger Höhe anzunehmen sind. Wie beurteilt die Regierung den Vorschlag der Initianten, die Bargeldannahme bei einem offensichtlichen Missverhältnis zwischen Banknotenwert und Rechnungsbetrag bei Wechselgeldfragen zu präzisieren und die der Annahmepflicht von Bargeld ohne Benachteiligung von Barzahlern im Gesetz festzuschreiben?
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Wie beurteilt die Regierung die Gefahr im Lichte des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes gemäss Art. 31 Landesverfassung, dass Personen, die aus Alters-, Gesundheits- oder anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt auf elektronische Zahlungsmittel zurückgreifen können, bei einer Einschränkung der Bargeldannahme faktisch benachteiligt werden?
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Wann rechnet die Regierung mit dem Abschluss der Vorprüfung der Volksinitiative «Ja zu Bargeld», und kann sie bereits versichern, dass das Ergebnis den Abgeordneten rechtzeitig vor der Landtagssitzung im September zur Verfügung gestellt wird?
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Daten: OpenParlData · CC BY 4.0