Pflanzung von einheimischen Bäumen und Sträuchern
(G-Nr. 9504)Interlaken (BE)16.08.2016
Profil
- Vollständiger Titel
- Postulat Kupfer, Pflanzung von einheimischen Bäumen und Sträuchern
- Typ
- Postulat
- Status
- Beantwortet
- Parlament
- Interlaken (BE)
- Nummer
- G-Nr. 9504
- Beginn
- 16.08.2016
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- G-Nr. 9504
Beiträge(1)
- Fritz KupferDie Grünen
Verlauf(3)
- ErheblicherklärungGrosser Gemeinderat Interlaken
- Einreichung
- BeantwortungGemeinderat Interlaken
Dokumente(1)
- Protokollauszug30. Januar 2018de
Texte(2)
- Text des Vorstosses15. August 2016Bei Gemeindeprojekten werden zur Begrünung ausschliesslich einheimische Baum- und Straucharten gepflanzt. Der Gemeinderat wird aufgefordert, das Baureglement im Zuge der vom Kanton aufgrund der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen vom 25.5.2011 verlangten Anpassungen in der baurechtlichen Grundordnung (Baureglement) dementsprechend zu ergänzen.
- BegründungSitzung des Grossen Gemeinderats vom 10. Oktober 2016 Fritz Kupfer möchte etwas für die Natur tun. Es gehe ihm darum, dass einheimische Bäume gepflanzt würden. Mit ausländischen Bäumen werde keine Natur in den Ort geholt, weil einheimische Tiere bei ausländischen Bäumen nicht die adäquate Nahrung finden würden. Es gebe auch einheimische Bäume, die langsam wachsen würden. Eingeführte Pflanzen könnten auch zu Problemen führen, wenn sie verwildern. wie beispielsweise die Buddleja oder der Knöterich. Er möchte keine Risiken mit fremden Bäumen, sondern nur noch einheimische Pflanzen im öffentlichen Raum. Umwandlung in Postulat und Erheblicherklärung Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 31. Januar 2017 Der Gemeinderat empfiehlt den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln und als Postulat erheblich zu erklären, den Vorstoss bei Festhalten an einer Motion jedoch abzulehnen. Bericht und Antrag des Gemeinderats Fritz Kupfer ändert den Text der Motion und wandelt diese in ein Postulat um. Der Grosse Gemeinderat erklärt das Postulat erheblich. Protokollauszug GGR 31.01.2017
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