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Ergänzung Bildungsreglement mit Elternrat

(G-Nr. 10051)MotionAbgeschrieben
Interlaken (BE)08.12.2020
Profil
Vollständiger Titel
Motion Meyes Schürch / Nyffeler-Lanker, Ergänzung Bildungsreglement mit Elternrat
Typ
Motion
Status
Abgeschrieben
Nummer
G-Nr. 10051
Beginn
08.12.2020
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
G-Nr. 10051
Beiträge(2)
Verlauf(4)
  • Abschreibung
    Grosser Gemeinderat Interlaken
  • Erheblicherklärung
    Grosser Gemeinderat Interlaken
  • Begründung
  • Einreichung
Texte(2)
  • BegründungTEXT
    26. Januar 2021
    Grosser Gemeinderat vom 26. Januar 2021 Manuela Nyffeler informiert, dass die Schulkommission per 31. Dezember 2016 aufgelöst worden sei. Da es in der Gemeinde Interlaken zu diesem Zeitpunkt keinen aktiven Elternverein gab, wurde das Thema Elternrat damals nicht vertieft geprüft respektive nicht im Schulreglement aufgenom­men. Dies habe sich in der Zwischenzeit erfreulicherweise geändert. Eine Gruppe von engagierten Eltern arbeite seit Frühling 2020 zusammen, dies mit dem Ziel die Schule zu unterstützen und dafür in der Schule Interlaken einen Elternrat zu bilden. In der multikulturellen Schule sei es von grosser Bedeutung, dass alle an einem Strang ziehen. Die Gruppe wurde bei der Erarbeitung des Konzepts vom Verein Schule und Elternhaus beraten und sei bereits mit der Schulleitung in Kontakt getreten. Der Elternrat soll nicht lediglich als lose Interessengruppe oder einen Verein funktionieren, sondern als festes Bindeglied zwischen Eltern und Schule anerkannt und etabliert werden. Der Rat solle in­stitutionalisiert und in die Schulorganisation eingebunden werden. Dafür müsse im Bildungsregle­ment ein entsprechender Artikel eingefügt werden. Der Grosse Gemeinderat ist (gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 lit. e des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (OgR 2000, ISR 101.1) abschliessend für das Bildungsreglement zustän­dig. Der Elternrat solle ehrenamtlich funktionieren und sich nicht in Methodik und Pädagogik ein­mischen. Hauptziel seien interkulturelle Anliegen, Gewaltprävention, Verbesserung des Lern- und Schulklimas, Unterstützung der Schule bei Anlässen und Projekten und Verbesserung des Zu­sammenwirkens von Eltern und Schule. Mit der Motion wird der Gemeinderat aufgefordert, das Bildungsreglement so anzupassen, dass die Möglichkeit eines Elternrates an der Schule Interlaken vorgesehen werde. Wichtig sei, dass bei der Umsetzung auf eine angemessene Vertretung der Schulstandorte und Stufen geachtet und ein fester Wahlmodus festgelegt wird. Es müsse klar definiert werden, wie Information und Kommuni­kation zwischen Schule und Elternrat funktionieren solle. Ein Einbezug der Tagesschule und Schulsozialarbeit sei wichtig. Die Motionärin empfiehlt, dass der Bereich Bildung mit der Arbeitsgruppe Elternrat in Kontakt trete und gemeinsam mit der Schulleitung das entworfene Konzept fertigstelle. Dem GGR soll baldmöglichst das angepasste Bildungsreglement zur Abstimmung vorgelegt werden, dies mit dem Ziel, dass der Elternrat auf das Schuljahr 2021/2022 offiziell starten könne.
  • Text des VorstossesTEXT
    8. Dezember 2020
    Der Gemeinderat wird aufgefordert, das Bildungsreglement so anpassen, als die Möglichkeit mindestens eines Elternrats an der Schule Interlaken (unter Einschluss von Kindergarten und Tagesschule) vorgesehen wird. Folgende Eck­punkte sollen beachtet respektive konkretisiert werden: - Mindestens ein Elternrat (zu prüfen ist, ob statt nur eines Elternrats je ein Elternrat für die Kindergarten- und Primarstufe zusammen sowie für die Sekundarstufe 1, unter Einschluss von Elternvertretungen mit einem oder mehreren Kindern in der Tagesschule, sinnvoller ist). - Schlanke Organisation, mit angemessenen Elternvertretungen der Stufen (Zyklen), der zwei Standorte (Ost/West) sowie der Tagesschule. - Festlegung Wahlmodus sowie Klärung allfälliger Sitzungsgelder und Budget Elternrat. - Noch genauer zu definierende Informationspflicht der Leitungen der Schule und Tagesschule gegenüber dem Elternrat. - Noch genauer zu definierender Zweck und Kompetenzen des Elternrats, bspw. · Informations- und Diskussionsforum bezüglich aktuellen, die Schulstandorte betreffenden Themen, · Bearbeitung von Anregungen zur Schule und Tagesschule von Eltern und allenfalls Weiter­gabe an die Leitungen der Schule und Tagesschule, · Projekte initiieren und/oder unterstützen, welche die Ziele und Grundsätze gemäss Artikel 3 des Bildungsreglements fördern. Dem Gemeinderat kann die Kompetenz übertragen werden, Einzelheiten zu regeln.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0