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Stand Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren (UCPM)

(26.7136)Fragestunde. FrageErledigt
Schweiz04.03.2026
Profil
Typ
Fragestunde. Frage
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
26.7136
Beginn
04.03.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20267136
Beiträge(3)
  • Fabienne StämpfliUrheber/inGrünliberale Partei
  • Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und SportFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(3)
  • Schriftliche Beantwortung der Frage
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Eingereicht
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Stand Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren (UCPM)
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Die Brandkatastrophe von Crans-Montana hat gezeigt, dass das Schweizer Gesundheitswesen allein nicht in der Lage ist, einen Massenanfall von Verletzten mit hochkomplexen Verbrennungsverletzungen zu bewältigen. Durch dieses Ereignis wurde die Notwendigkeit einer raschen und effizienten internationalen Koordination im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahren (Union Civil Protection Mechanism UCPM) verdeutlicht und hat die Leistungsfähigkeit unter Realbedingungen bestätigt.

     

    Eine Teilnahme der Schweiz am UCPM ist zurzeit nicht möglich, da diese auf Länder der Europäischen Freihandelsassoziationen (EFTA), die ebenfalls dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, sowie auf Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer beschränkt ist. Am 16. Juli 2025 hat die Europäische Kommission dem Europäische Parlament sowie dem Rat jedoch einen Vorschlag zur Anpassung von Beschluss Nr. 1313/2013/EU überwiesen, der einen Beitritt der Schweiz ermöglichen würde. Das Inkrafttreten dieser Anpassungen wird derzeit für 2027, spätestens jedoch für den 1. Januar 2028 erwartet.

     

    Derzeit erarbeitet der Bundesrat die notwendigen Grundlagen, damit ein Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren nach Anpassung der rechtlichen Voraussetzungen des europäischen Rechts ohne Verzögerung erfolgen kann. Er wird zu gegebener Zeit darüber orientieren.

  • Eingereichter TextTEXT

    Bundesrat und Parlament haben die Mo. 22.3904 «Für einen Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren» 2022/23 angenommen. Ende 2025 teilte das BABS mit, die Umsetzung werde verschoben. Die Brandkatastrophe von Crans-Montana zeigte die Bedeutung rascher UCPM-Koordination.
    Welche Bemühungen hat der Bundesrat bisher für einen zeitnahen Beitritt unternommen und auf welchen Zeitpunkt hat die EU der Schweiz eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen und den Beitritt in Aussicht gestellt?

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0