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Zum Schutz der Grundrechte und der Demokratie im digitalen Raum (Internet-Initiative)

(VIS 578)Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))Hängig
Schweiz
Profil
Typ
Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))
Status
Hängig
Parlament
Schweiz
Nummer
VIS 578
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
vis578
Beiträge(1)
  • Internet-InitiativeUrheber/in
Verlauf(3)
  • Ablauf Sammelfrist
  • Sammelbeginn
  • Vorprüfung vom
Dokumente(9)
Texte(1)
  • Eingereichter TextHTML

    Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

    Art. 93a Schutz im digitalen Raum
    1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz der Grundrechte sowie der demokratischen Entscheidungsprozesse im digitalen Raum.
    2 Er verpflichtet die Anbieter von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sowie Anbieter, die mittels automatisierter oder auf künstlicher Intelligenz basierter Systeme Inhalte erzeugen:

    a. die Menschen vor Verletzungen ihrer Grundrechte zu schützen;
    b. die Verbreitung von Inhalten zu verhindern, die sexualisierte Gewalt enthalten, zu Gewalt anstiften oder Gewalt verherrlichen;
    c. die systemischen Risiken im Hinblick auf Manipulationen der demokratischen Entscheidungsprozesse, namentlich durch Desinformation oder algorithmische Verstärkung, zu begrenzen;
    d. die Bevölkerung vor Cyberkriminalität zu schützen.

    3 Die Anbieter sind verpflichtet, Hinweise auf Verletzungen ihrer Pflichten nach Absatz 2 kostenlos zu prüfen, die erforderlichen Gegenmassnahmen zu treffen und darüber öffentlich Bericht zu erstatten. Der Bund regelt die Verfahren und die Aufsicht über die Anbieter.


    1 SR 101

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0