Verrechnungssteueraufkommen kollektiver Kapitalanlagen
(25.1055)- Typ
- Anfrage
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 25.1055
- Beginn
- 18.12.2025
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 20251055
- CHE20.03.2026
- Paolo PaminiSchweizerische Volkspartei
- Finanzdepartement
- Nationalrat
- Erledigt
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesVerrechnungssteueraufkommen kollektiver Kapitalanlagen
- Antwort BR / Büro
Die gewünschten Zahlen zur Verrechnungssteuer finden sich in der Beilage und sind in der Publikation «Fiskaleinnahmen des Bundes» veröffentlicht (www.estv.admin.ch > Die ESTV > Steuerstatistiken > Allgemeine Steuerstatistiken > Fiskaleinnahmen des Bundes), in der sich detailliertes Zahlenmaterial befindet. Der Bruttoertrag sowie der Bruttoertrag abzüglich der Rückerstattungen können dem Tabellenblatt VST in der Excel-Datei, Spalten B und G, entnommen werden. Der Bruttoertrag der Verrechnungssteuer aus Erträgen von kollektiven Kapitalanlagen findet sich für die Jahre 2006 bis 2024 dagegen im Tabellenblatt VST1 (Zeile 13; Anteile an Anlagefonds). Die Zahlen von 2000 bis 2005 können im Archiv älteren Jahrgängen entnommen werden.
Das Aufkommen der Verrechnungssteuer ist volatil. Im Zeitverlauf wachsen die Grössen, wobei markante Rückgänge bei den Bruttoeingängen 2001-2003 (Platzen der Dotcom-Blase), 2009 (Finanzkrise) und 2020 (Covid) zu verzeichnen waren. Folgende Hinweise mögen bei der Interpretation der in der Beilage beziehungsweise Publikation abgebildeten Zahlen dienlich sein:
- Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die leistungsbegünstigten Personen kann innert drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig wurde, beantragt werden. Für noch erwartete Rückerstattungen wird seit 2007 jährlich eine Rückstellung geschätzt und bilanziert. Seit 2017 wird die jährliche Anpassung dieser Rückstellung schuldenbremsenwirksam verbucht und beeinflusst damit den Finanzierungssaldo des Bundes. Auch der Saldo der Verrechnungssteuer in Spalte G der Excel-Tabelle wird seit 2017 von der Veränderung der Rückstellung beeinflusst.
- Infolge dieser Verbuchungssystematik wurden bis 2016 sämtliche im Rechnungsjahr eingegangenen Rückerstattungsanträge dem laufenden Jahr belastet, unabhängig davon, auf welche Steuerperioden sie sich tatsächlich bezogen (Kassaprinzip).
- Seit 2017 werden die Rückerstattungen periodengerecht verbucht (Accrual-Prinzip). Das heisst Rückerstattungsanträge, die frühere Steuerperioden betreffen, werden zu Lasten der bestehenden Rückstellung abgewickelt. Die noch erwarteten Rückerstattungen werden jährlich geschätzt und dafür neue Rückstellungen gebildet.
- Bei einem Meldeverfahren werden Ablieferung und Rückerstattung der Verrechnungssteuer durch eine Meldung der steuerbaren Leistung ersetzt. Das Meldeverfahren ist bei vollständigen Rückerstattungsberechtigungen zulässig (z. B. konzerninterne Gewinnausschüttungen). Die über das Meldeverfahren deklarierten Beträge sind nicht in den Zahlen der Beilage beziehungsweise in der Excel-Datei enthalten. Die Nutzung des Meldeverfahrens hat im Zeitverlauf zugenommen und den Zuwachs bei den Bruttoeingängen gebremst.
- Daneben können sich auch Rechtsänderungen auf die Entwicklung der Zeitreihen auswirken. Diese können ebenfalls unter dem zuvor angegebenen Pfad in der Publikation «Chronologische Entwicklung der Gesetzgebung» (S. 30-32) abgerufen werden. Erwähnenswert sind hierbei Verordnungsanpassungen beim Meldeverfahren im nationalen (2001) und internationalen Konzernverhältnis (2005) sowie die Verrechnungssteuerausnahmen bei TBTF-Instrumenten.
- Methodisch ist darauf hinzuweisen, dass die Zahlen zum Bruttoertrag bis und mit 2016 auch Bussen und Verzugszinsen enthalten (siehe auch Fussnote 4 des Tabellenblatts VST).
Beilage: Tabellarische Übersicht zu den gesamten Bruttoeingängen der Verrechnungssteuer, den Bruttoeingängen bei kollektiven Kapitalanlagen sowie den Bruttoeingängen abzüglich Erstattungen von 2000 bis 2024 (in Mrd. Franken; Erläuterungen zu den Zahlen im Text)
Jahr
Bruttoeingänge
Bruttoeingänge abzgl. Rückerstattungen
Bruttoeingänge bzgl. Fondsanteile
2000
35.2
6.2
1.3
2001
31.4
0.9
1.4
2002
27.8
2.6
1.3
2003
22.5
1.6
1.2
2004
44.0
2.6
1.2
2005
20.8
4.0
1.7
2006
23.8
3.9
1.9
2007
31.2
4.2
3.3
2008
30.0
6.4
3.4
2009
23.7
4.4
1.9
2010
26.1
4.7
2.0
2011
23.5
4.9
1.9
2012
22.1
4.3
1.8
2013
22.7
5.7
2.6
2014
25.1
5.7
2.1
2015
29.3
6.6
2.4
2016
25.1
5.2
2.6
2017
30.2
8.0
2.7
2018
32.6
7.7
2.7
2019
38.7
8.3
3.4
2020
30.5
5.2
3.2
2021
33.6
4.9
3.3
2022
40.1
3.9
3.2
2023
38.1
6.4
3.5
2024
39.7
6.9
4.1
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird darum gebeten, für jedes Jahr von 2000 bis und mit 2024 die folgenden Statistiken zur eidgenössischen Verrechnungssteuer vorzulegen:
- den gesamten Bruttoertrag der Verrechnungssteuer, verstanden als der von den Steuerschuldnern an den Bund entrichtete Gesamtbetrag;
- den gesamten Nettoertrag der Verrechnungssteuer, d.h. den Ertrag nach Abzug der an die Anspruchsberechtigten zurückerstatteten Beträge;
- den Bruttoertrag der Verrechnungssteuer aus Erträgen von kollektiven Kapitalanlagen (Art. 4 Abs. 1 Bst. c VStG).
Sofern möglich, werden die Daten in jährlicher Form, über die Zeit konsistent dargestellt und gegebenenfalls mit einer kurzen methodischen Erläuterung zu allfälligen Änderungen der Definitionen oder des statistischen Erfassungsumfangs im betrachteten Zeitraum erbeten.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0