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Gesamtsanierung Schäfereistrasse, Teilstück Landgarbenstrasse bis Stockhornstrasse, Abrechnung Verpflichtungskredite

(1380707)Bericht und Antrag
Zollikofen (BE)24.11.2021
Profil
Typ
Bericht und Antrag
Nummer
1380707
Beginn
24.11.2021
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
1380707
Verlauf(1)
  • Eingereicht
Texte(1)
  • BeschreibungTEXT
    24. November 2021

    Zusammenfassung

    Am 25. März 2019 bewilligte der Gemeinderat zwei Verpflichtungskredite zu Lasten der Investitionsrechnung Strasse und Wasserversorgung von insgesamt Fr. 24'000.00. Die Kredite wurden für die Erstellung eines Bauprojekts inkl. Submission für die Gesamtsanierung der Schäfereistrasse Teilstück Landgarbenstrasse bis Stockhornstrasse verwendet.

    Auf der Grundlage des Bauprojekts und der Submission bewilligte der Grosse Gemeinderat an seiner Sitzung vom 26. Februar 2020 zwei weitere Verpflichtungskredite für die Bauausführung von insgesamt Fr. 435'000.00.

    Die Arbeiten starteten am 5. Oktober 2020 und konnten planmässig in der ersten Dezemberwoche 2020 mit dem Tragschichteinbau abgeschlossen werden. Der Deckbelag wurde wie vorgesehen in den Sommerferien 2021 eingebaut.

    Kurz vor Baustart entschied die Genossenschaft Elektra Baselland (EBL), welche ursprünglich im Graben der Wasserleitung über die ganze Länge ein Kabelschutzrohr mitverlegen wollte, den Netzausbau nicht zu realisieren. Der Netzausbau der EBL war bereits von Anfang an in das Bauprojekt und somit in die Baumeistersubmission eingeflossen. Die Synergien durch den gemeinsamen Grabenaushub und die Beteiligung am Belagsersatz wurden beim Beantragen der Verpflichtungskredite bereits berücksichtigt. Die Absage der EBL führte damit zu Mehrkosten bei der Strasse (Fr. 10'000.00 Anteil Strassenaufbau) und Wasser (Fr. 40'000.00 Anteil Grabenaushub und Strassenaufbau). Trotz dem Mehraufwand konnte das Sanierungsprojekt innerhalb der bewilligten Kredite ausgeführt werden.

    Beschluss

    1.    Die Abrechnung Strassensanierung inkl. Beleuchtung mit Kosten von Fr. 236'996.90 und einer Unterschreitung von Fr. 8'003.10 wird zur Kenntnis genommen (Konto 6150.5010.19).

    2.    Die Abrechnung Ersatz Wasserleitung mit Kosten von Fr. 198'486.35 und einer Unterschreitung von Fr. 15'513.65 wird zur Kenntnis genommen (Konto 7101.5031.15).

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0