Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug vom 17. August 1911 (EG ZGB; BGS 211.1)
(V 2025-09-22)Kantonsrat Zug (ZG)22.09.2025
Profil
- Typ
- Vernehmlassung
- Status
- abgeschlossen
- Parlament
- Kantonsrat Zug (ZG)
- Nummer
- V 2025-09-22
- Beginn
- 22.09.2025
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 66cf3fee-302e-4d39-b01d-203201a3d0b8
Beiträge(1)
- Direktion des Innern
Verlauf(2)
- FristRegierung
- Eingereicht
Dokumente(4)
- 21. September 2025
Texte(1)
- Lead21. September 2025Der Regierungsrat hat am 16. September 2025 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug eröffnet. Die Teilrevision betrifft die erbrechtliche Aufsicht. Neu soll weitestgehend das Kantonsgericht anstelle der Gemeinderäte für die erbrechtliche Aufsicht zuständig sein. Damit werden künftig Abgrenzungsfragen vermieden, die Gemeinden werden entlastet und der Rechtsweg für die Bevölkerung wird vereinfacht. Einzig die Aufsicht über die Erbschaftsbehörden wird neu direkt beim Regierungsrat liegen. Gegen Entscheide be-treffend die erbrechtliche Aufsicht ist neu das Obergericht als Beschwerdeinstanz vorgesehen. Direktion des Innern/Direktionssekretariat
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0