Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug vom 17. August 1911 (EG ZGB; BGS 211.1)

(V 2025-09-22)Vernehmlassungabgeschlossen
Kantonsrat Zug (ZG)22.09.2025
Profil
Typ
Vernehmlassung
Status
abgeschlossen
Nummer
V 2025-09-22
Beginn
22.09.2025
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
66cf3fee-302e-4d39-b01d-203201a3d0b8
Beiträge(1)
  • Direktion des InnernFederführendes Departement
Verlauf(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Dokumente(4)
Texte(1)
  • LeadTEXT
    21. September 2025
    Der Regierungsrat hat am 16. September 2025 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug eröffnet. Die Teilrevision betrifft die erbrechtliche Aufsicht. Neu soll weitestgehend das Kantonsgericht anstelle der Gemeinderäte für die erbrechtliche Aufsicht zuständig sein. Damit werden künftig Abgrenzungsfragen vermieden, die Gemeinden werden entlastet und der Rechtsweg für die Bevölkerung wird vereinfacht. Einzig die Aufsicht über die Erbschaftsbehörden wird neu direkt beim Regierungsrat liegen. Gegen Entscheide be-treffend die erbrechtliche Aufsicht ist neu das Obergericht als Beschwerdeinstanz vorgesehen. Direktion des Innern/Direktionssekretariat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0