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Anpassung der Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an die aktuelle Altersstruktur

(25.3735)MotionZugewiesen an die behandelnde Kommission
Schweiz19.06.2025
Profil
Typ
Motion
Status
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Parlament
Schweiz
Nummer
25.3735
Beginn
19.06.2025
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20253735
Beiträge(14)
  • Jürg GrossenMitunterzeichner/inGrünliberale Partei
  • Vroni Thalmann-BieriMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
  • Hasan CandanMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Departement für Wirtschaft, Bildung und ForschungFederführendes Departement
  • Marc JostMitunterzeichner/inEvangelische Volkspartei
Verlauf(8)
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
  • Annahme
    Nationalrat
  • In Kommission des Ständerats
  • Bekämpft. Diskussion verschoben
  • Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Anpassung der Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an die aktuelle Altersstruktur
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 42 Absatz 2 der Strukturverbesserungsverordnung dahingehend anzupassen, dass die Altersgrenze für den Bezug der einmaligen Starthilfe zur Förderung des Erwerbs landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke neu bei 40 Jahren, statt wie bisher bei 35 Jahren liegt.

  • BegründungTEXT

    Der Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke stellt eine grosse finanzielle Herausforderung dar. Der Bund gewährt zu diesem Zweck Starthilfen in Form von rückzahlbaren, zinslosen Investitionskrediten für Junglandwirtinnen und Junglandwirte – allerdings nur bis zum 35. Altersjahr. 

    Gemäss einer kürzlich erschienenen Agroscope-Studie (Zorn Alexander (2025): The structure of ageing in Swiss agriculture) waren die Personen, die zwischen 2004 und 2020 einen Hof übernommen haben im Durchschnitt 36.7 Jahre alt. Personen, die einen neuen Hof gegründet haben, waren im Durchschnitt sogar 42.1 Jahre alt. In Anbetracht des stetigen Rückgangs der Landwirtschaftsbetriebe und der Diskrepanz zwischen der Gesetzgebung und dem tatsächlichen Einstiegsalter in die Landwirtschaft, soll die Altersgrenze für den Erhalt von Starthilfen der Realität angepasst und auf 40 Jahre angehoben werden.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0