Abgeltungen für PFAS-Sanierungen rückwirkend zulassen
(25.440)Schweiz13.05.2025
Profil
- Typ
- Parlamentarische Initiative
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 25.440
- Beginn
- 13.05.2025
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 20250440
Traktanden
- CHE19.03.2026
- CHE03.06.2026
- CHE19.06.2026
- CHE19.06.2026
Abstimmungen(3)
- Ergebnis: 43 Ja · 0 Nein · 0 Enth. · 3 Abwesendja
Beiträge(9)
- Susanne Vincenz-StauffacherFDP.Die Liberalen
- Parlament
- Martine DocourtSozialdemokratische Partei
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR
- Daniel FässlerDie Mitte
Verlauf(21)
- Annahme in der SchlussabstimmungNationalrat
- Erledigt
- Geplant für die Schlussabstimmung
- ZustimmungStänderat
Dokumente(12)
Texte(2)
- Titel des GeschäftesAbgeltungen für PFAS-Sanierungen rückwirkend zulassen
- Eingereichter Text
Um Abgeltungen für PFAS-Sanierungen rückwirkend zuzulassen, wird Artikel 65 des Umweltschutzgsetzes (USG) wie folgt geändert:
Art. 65a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 27. September 2024
Gesuche um Abgeltungen an die Kosten von Massnahmen nach Artikel 32ebis Absätze 3, 4 Buchstabe a, 5, 10, 11 und 12 werden in Abweichung von Artikel 36 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 nach dem im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung geltenden Recht beurteilt, wenn mit den Massnahmen vor Inkrafttreten der Änderung vom 27. September 2024 begonnen wurde oder diese bereits abgeschlossen sind. Sie sind spätestens bis zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Änderung beim Bundesamt einzureichen.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0