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Obligatorische Erdbebenversicherung. Abschreibung der Motion 11.3511

(14.054)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz20.06.2014
Reden(18)
Sortiert nach Rededatum, Absteigend
18 Ergebnisse
  • Abstimmung
    Rede
    Schweiz
  • Redetext
    Mathilde Crevoisier Crelier(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Je vous propose, pour ma part, de ne pas classer cette motion, tout simplement parce qu'elle n'a pas été réalisée. Cette motion avait été acceptée et nous avions également, il y a 4 ans de cela, en 2021, transmis au Conseil fédéral la motion de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil des États, qui avait pour objectif de créer une assurance suisse. En refusant d'entrer en matière sur l'objet précédent, vous avez laissé la situation en friche. Quelle est cette situation[NB]? Actuellement, la couverture d'assurance privée de l'immobilier, en Suisse, est de 20 pour cent[NB]; elle ne couvre donc largement pas les dégâts qui seraient causés en cas de tremblement de terre. Le Parlement a affirmé, par deux fois, à commencer par cette motion, qu'une solution devait être trouvée. Ne rien faire maintenant et classer la motion, c'est accepter que les pouvoirs publics assument seuls les frais faramineux d'un tremblement de terre, d'un séisme. C'est pourquoi je vous invite à ne pas classer cette motion, cela aussi à titre de message à l'intention du Conseil national, qui devra désormais traiter l'objet précédent concernant l'attribution à la Confédération d'une compétence en la matière.

    Ainsi, tant que la question n'aura pas été traitée par les deux chambres, je vous propose de ne pas classer cette motion.

  • Redetext
    Daniel Fässler(Die Mitte)
    Schweiz

    Ich versuche, es so kurz wie möglich zu machen. Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen die Abschreibung der Motion Fournier 11.3511. Diese wurde in unserem Rat 2011 mit 19 zu 11 Stimmen angenommen; 15 Ratsmitglieder gaben damals ihre Stimme offenbar nicht ab. Der Nationalrat stimmte der Motion ebenfalls zu. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat dann im Auftrag des Bundesrates zur Umsetzung der Motion eine landesweite obligatorische Erdbebenversicherung vorbereitet und seine Ergebnisse in einem Bericht vom 18.[NB]Juli 2013 präsentiert. Der Bundesrat hat dann in einem späteren Bericht von 2014 die Abschreibung der Motion beantragt. Unser Rat hat dies mit 24 zu 20 Stimmen abgelehnt. Der Nationalrat hat den Abschreibungsantrag angenommen. Seither schlummert diese Motion irgendwo in diesem Haus. Eine nochmalige Beratung der Motion hat nicht mehr stattgefunden.

    Nun, nachdem Sie vorhin nicht auf die Vorlage 24.095 eingetreten sind, bitte ich Sie im Namen der Kommission, diese Motion abzuschreiben, denn unser Rat hat mit seinem Entscheid klargemacht, dass er nichts von einer Bundeslösung wissen möchte. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass unser Rat im März 2021 und der Nationalrat im September 2021 einer Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft keine Folge gaben, welche exakt das Gleiche verlangt hatte wie die Motion Fournier.

    In diesem Sinne ist es meines Erachtens angezeigt, nun auch die Motion Fournier abzuschreiben.

  • Redetext
    Stefan Engler(Die Mitte)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Rede
    Schweiz
  • Redetext
    Ueli Maurer(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Die Motion verfolgt ja durchaus edle Motive, wenn man dem so sagen kann. Sie orientiert sich sozusagen direkt am Staatsgedanken der Eidgenossenschaft: "einer für alle, alle für einen", ein grosses Problem lösen wir solidarisch. Das ist der Grundgedanke, und der ist absolut zu respektieren. Allerdings scheint die Solidarität mit einer obligatorischen Versicherung nicht eingelöst werden zu können. Ich zweifle eigentlich keinen Moment daran, dass bei einem Grossereignis die schweizerische Solidarität spielen würde, auch wenn sie vorher nicht organisiert wird. Aber offensichtlich ist der vorgeschlagene Weg nicht mehrheitsfähig.

    Vor etwa zwanzig Jahren, ich erinnere mich, führten wir in der UREK etwa die gleiche Diskussion wie heute, mit dem Ergebnis, dass wir das Anliegen nicht weiterverfolgt haben. In meiner Erinnerung war dieses Thema schon damals eine Art Evergreen. Wo stehen wir heute? Eigentlich wieder am selben Ort. Das Problem wird durchaus anerkannt, aber eine obligatorische Lösung scheint nicht mehrheitsfähig zu sein.

    Ich freue mich, wenn Sie in dieser Situation an den Bundesrat appellieren und den Bundesrat als letzten Notnagel sehen, um das Problem zu lösen. Nur weiss ich aus Erfahrung, dass der Weg vom Notnagel zum Sündenbock dann manchmal relativ kurz ist. Festzustellen ist einfach heute ganz pragmatisch, dass die Tür zum Weg, das Problem über eine Verfassungskompetenz zu lösen, geschlossen ist. Das Parlament hat entsprechende Vorstösse abgelehnt, der Bund hat keine Kompetenz. Für die Lösung mit der Schaffung einer Verfassungsbestimmung haben wir den Schlüssel also nicht. Die zweite Tür ist ebenfalls geschlossen, weil die Kantone keine Lösung über ein Konkordat wollen. Das Problem ist ja bei den Kantonen nicht neu und wurde mehrmals diskutiert. Ich denke einfach, damit ist diese Motion auch nicht der Schlüssel, mit dem sich diese beiden verschlossenen Türen öffnen lassen; dies ist weder über die Verfassung noch über eine kantonale Lösung möglich. Das ist letztlich zu akzeptieren.

    Ich denke auch, es ist der vernünftigste, pragmatischste Weg, die Motion heute abzuschreiben und, wenn sich dafür eine Mehrheit findet, einen neuen Weg zu suchen, der zu einer Lösung führt. Im Laufe der Zeit sind ja verschiedene Gedanken entstanden und Lösungsansätze diskutiert worden. Sie finden sich in den Materialien. Ich denke auch, dass der Bundesrat durchaus Hand bieten würde, wiederum mit Berichten oder wie auch immer. Aber man muss schon sehen, dass wir mit dieser Motion sozusagen im verflixten siebten Jahr sind. Im siebten Jahr muss man sich wahrscheinlich entscheiden: Führen wir sie weiter oder nicht? Ich glaube nicht, dass Sie auf diesem Weg weiterkommen.

    Ich bitte Sie daher, die Motion doch abzuschreiben und einen neuen Weg zu suchen, wenn das Bedürfnis besteht, das Problem anzugehen und zu lösen. Steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein. Wir sind seit Jahrzehnten daran, eine Lösung zu suchen. Der Weg, der mit dieser Motion begangen werden sollte, ist offensichtlich auch nicht mehrheitsfähig. Also, ziehen Sie einen Strich darunter, und öffnen Sie ein neues Kapitel, wenn Sie das für notwendig erachten.

  • Redetext
    Roland Eberle(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Der Wunsch ist der Vater des Gedankens. Ich möchte zuhanden der Materialien noch zwei, drei Punkte erwähnen.

    Es geht um die Aussage von Beat Rieder, man möge doch auf die Kantone Zwang ausüben. Ich habe das in Bezug auf den Föderalismus bis jetzt immer ein bisschen anders verstanden. Ich zitiere zwei Passagen aus dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz in Bezug darauf, man könne doch die Kantone zwingen und der Bund habe in dieser ganzen Geschichte eine Verantwortung. In Bezug auf die Frage, wer für Naturgefahren zuständig ist, heisst es: "Die Anordnung von Massnahmen zur Abwehr von Naturgefahren und zur Erdbebenvorsorge ist grundsätzlich Sache der Kantone. Daran hat sich seit der Diskussion in der UREK-NR in den Jahren 2002 und 2003 nichts geändert." Dann folgt ein Hinweis auf die rechtlichen Quellen: Wildhaber und Bütler, das sind Rechtsgutachten aus dieser Zeit, das letzte stammt von 2015: "Rechtsfragen zu Naturgefahren und Revisionsbedarf im Kanton Zürich", Seiten 10 bis 21.

    Der zweite Abschnitt, den ich unter dem Aspekt, ob der Bund überhaupt eine Möglichkeit hat, ohne Verfassungsgrundlage zu agieren, zitiere, lautet: "Nach wie vor fehlt dem Bund eine Kompetenz im Bereich der Abwehr von Naturgefahren allgemein und im Bereich der Erdbebenvorsorge im Speziellen. Er kann daher zu diesen Zwecken insbesondere keine Vorschriften gegenüber Privaten erlassen und sich auch nicht finanziell an Vorkehren der Kantone im Bereich der Erdbebenversicherung wie im Zusammenhang mit der IKEV beteiligen. Der Bund hat im Bereich der Abwehr von Naturgefahren nur punktuell Kompetenzen, beispielsweise für den Wasserbau (Art. 76 Abs. 1 und 3 BV) und den Wald (Art. 77 Abs. 1 BV). Diese bestehenden Kompetenzen des Bundes im Bereich der Naturgefahren beziehen sich nicht auf Erdbebenvorsorge und bieten keine Grundlage für die finanzielle Beteiligung des Bundes im Zusammenhang mit einer Erdbebenversicherung nach dem IKEV." So viel zu den Ausführungen des Bundesamtes für Justiz zur Frage: Kann der Bund hier überhaupt ohne verfassungsrechtliche Änderung aktiv werden?

    Wir bitten den Bundesrat jetzt immer, er solle es doch nochmals versuchen. Wir versuchen seit 2002, diese Geschichte zu lösen. Inhaltlich habe ich mit den Voten, die geäussert wurden, keine Probleme. Es ist alles richtig, was gesagt wurde. Die Frage ist einfach: Wie gehen wir mit dieser Geschichte um? Man kann sagen: Okay, einzelne Kantone haben das nicht so ernst genommen. Wonach wollen wir uns richten?

    Ich zitiere einzelne kantonale Stellungnahmen aus der Antwort der KdK. Auf die Frage "Sind Sie der Meinung, dass in der Schweiz eine obligatorische Erdbebenversicherung realisiert werden sollte?" antwortete der Kanton Bern: "Es ist unbestritten, dass in der Schweiz ein Erdbebenrisiko besteht. Insbesondere die Regionen Basel, Zug und Wallis können von einem stärkeren Erdbeben betroffen sein, mit Ausläufern bis ins Mittelland, Region Bern und Umgebung. Die privaten Versicherungen haben dieses Risiko erkannt und reagiert. Sie bieten heute den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern bedürfnisorientierte Erdbebenversicherungen an."

    A la question "Etes-vous convaincus de la nécessité de mettre en place une assurance obligatoire contre les séismes en Suisse?", le canton de Neuchâtel répond non. Il est difficile d'arriver à une conclusion sur les positions des cantons. Je peux aussi citer le canton des Grisons.

    Er antwortete auf die gleiche Frage: "Wir erachten den heutigen Erdbebenpool für den Kanton Graubünden als ausreichenden Erdbebenversicherungsschutz. Die Schaffung einer landesweiten obligatorischen Erdbebenversicherung ist entsprechend aus unserer Sicht weder vordringlich noch notwendig."

    Das sind die Stellungnahmen unserer Kantone. Jetzt wollen wir auf der gleichen Basis, die uns Kollege Fournier gelegt hat, weiterwursteln - Entschuldigung, ich kann es nicht anders sagen. Die Probleme liegen auf dem Tisch. Ich glaube nicht, dass es etwas nützt, wenn wir hier weiter sistieren, denn die Ausgangslage ist immer noch die gleiche. Ich finde Erdbeben auch nicht lustig, die ungedeckten Schäden auch nicht und den Druck auf die Bevölkerung ebenso wenig. Aber nach meinem Dafürhalten, und ich glaube, ich spreche da für eine kleine Mehrheit der Kommission, sollten wir diesen Vorstoss abschreiben.

    Das Einzige, was ich sehe, ist: Alle diejenigen, die glauben, man müsse hier weiterarbeiten, sollen sich zusammensetzen und sich aufgrund der Materialien, aufgrund auch der heutigen Debatte, überlegen, welche klare Stossrichtung man einem neuen Vorstoss geben sollte.

    Mit dem bestehenden Auftrag haben wir über zehn Jahre lang alle Varianten ausgelaugt und getestet. Wir waren dreimal bei den Kantonen. Ein viertes Mal mit der gleichen Fragestellung vorzutraben - ich glaube, das wäre nicht zielführend. Ich bitte Sie deshalb, hier einen Akt der Vernunft zu vollziehen und diese Motion abzuschreiben. Gleichzeitig ist dann zu überlegen, in welcher präziseren Form der Bundesrat beauftragt werden soll, beispielsweise eine verfassungsmässige Grundlage zu schaffen oder einen anderen Weg zu gehen, wie ihn Kollege Kuprecht erwähnt hat, nämlich über die private Assekuranz einen Vorstoss zu entwickeln, der dieses Problem einer Lösung näher bringt. Aber an der bestehenden Motion festzuhalten wird uns nicht weiterhelfen, davon bin ich [PAGE 515] überzeugt - bei aller Sachlichkeit und Nüchternheit: Das wird uns nicht weiterhelfen.

    Ich bitte Sie deshalb, diese Motion tatsächlich abzuschreiben, bei aller Wertschätzung für meinen Kollegen Jean-René Fournier.

  • Redetext
    Alex Kuprecht(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich habe keine Interessen mehr im Versicherungsbereich. Ich bin seit dem 1. Mai 2018 pensioniert, und damit vertrete ich keine Interessen dieser Branche mehr. Selbstverständlich ist sie mir immer noch sehr nah.

    Es ist schon sehr viel gesagt worden. Ich erlaube mir, auf zwei, drei Punkte hinzuweisen:

    Es wäre mit Abstand - mit Abstand! - die günstigste Lösung gewesen, diese Erdbebendeckung in die Elementarschadenversicherung einzuschliessen. Wir haben darin bereits jetzt neun Risiken versichert, das wäre das zehnte Risiko gewesen, und das wäre, aufgrund der Risikoverteilung über die ganze Schweiz, wesentlich günstiger gewesen als das, was die privaten Anbieter heute verkaufen.

    Es ist auch eine Frage der Solidarität. Es gibt unter diesen neun Elementarschadenrisiken Risiken, die beispielsweise die Städter überhaupt nicht interessieren. Felsstürze oder Lawinen beispielsweise kommen in der Stadt Zürich wahrscheinlich nicht vor, aber die Städter partizipieren entsprechend ihren Prämien am Elementarschaden-Pool und tragen damit ihren Teil zum Risikoausgleich bei.

    Es stellt sich auch die Frage, Herr Germann, wer das grösste Interesse hat. Ist es wirklich der Hauseigentümer? Ich glaube, das grösste Interesse, und diese Branche merkt das nun langsam, haben die Banken. Die Banken haben im Moment rund eine Billion Franken Hypothekarkredite draussen. Es geht bei den Hauseigentümern, die ihre Häuser mit Hypotheken belastet haben, natürlich ganz direkt und zentral um die Frage der Sicherung des Realkredites. Herr Luginbühl hat darauf hingewiesen: Viele Hauseigentümer haben ihr Kapital in ihren Liegenschaften. Wenn eine solche Liegenschaft so zerstört wird, dass sie nicht mehr bewohnbar ist, dann sind diese Hauseigentümer nicht mehr in der Lage, die Zinsen oder die Wiederaufbaukosten zu bezahlen. Darum gehen jetzt verschiedene Banken dazu über, bei der Abgabe einer Hypothek die Eigentümer zu verpflichten, ihr Haus auch gegen Erdbebenschäden zu versichern. Die Basellandschaftliche Kantonalbank beispielsweise, aber auch andere Kantonalbanken bieten jetzt mit privaten Versicherern zu teureren Konditionen derartige Versicherungsdeckungen an.

    Ich frage mich allerdings: Ein derartiges Ereignis tritt offensichtlich relativ selten ein, aber wenn es eintritt, hat es ein unerhörtes Schadenausmass. Wo bestehen dann, wenn es eintritt, die Rechtsgrundlagen seitens des Staates, egal, ob das Kantone sind oder der Bund, um den privaten Hauseigentümern unter die Arme greifen zu können?

    Die öffentliche Hand wird sehr viel Kapital aufwenden müssen, um ihre Infrastrukturen wieder instand stellen zu können. Es stellt sich auch die Frage, ob es dann nicht ungerecht wäre, wenn ein Hauseigentümer, der keine solche Versicherung hat, mit der Unterstützung des Staates rechnen kann, dies gegenüber einer Person, die über mehrere Jahre Prämien bezahlt hat und wahrscheinlich nicht profitieren könnte. Das wäre eine rechtsungleiche Behandlung.

    Ich komme zum letzten Punkt: Es gibt nicht nur Gebäude, die versichert werden sollten. Es geht auch um die Frage, wer dann die Fahrhabe versichert. Bei einer Unternehmung kann [PAGE 514] es um sehr teure Maschinen gehen, die kaputtgehen. Es wäre eine Möglichkeit gewesen, im Rahmen der Ausweitung der Elementarschadendeckung auch die Fahrhabe und nicht nur die Gebäude solidarisch versichern zu können.

    Ich war während mehreren Jahren Delegationsleiter des Schweizerischen Versicherungsverbandes bei Verhandlungen mit der Regierung des Fürstentums Liechtenstein. Sie haben dort die gleiche Elementarschadendeckung wie wir Schweizer, jetzt begrenzt auf eine Milliarde Franken. Es wird in Liechtenstein kaum verstanden, dass wir nicht zu einer solchen Deckung übergehen. Man hat das während Jahren sehr aufmerksam verfolgt. Der Wunsch seitens der liechtensteinischen Regierung war es immer, dass wir dieses Risiko in die Elementarschadenversicherung integrieren.

    Es wird interessant sein zu sehen, was passiert, wenn tatsächlich ein solches Ereignis eintreten sollte. Ich bin dann sehr gespannt, wie die Gelder fliessen. Herr Luginbühl hat darauf aufmerksam gemacht: In dieser Konzeption, die eigentlich besteht, die pfannenfertig ist, war mindestens die Schadenabwicklung klar. Die Privatgesellschaften und die Gebäudeversicherer hätten entsprechend eine Garantie abgegeben, dass die Vergütung dieser Schäden auch korrekt abgewickelt wird, und zwar relativ unverzüglich.

    Jetzt wissen wir, dass die meisten Kantone das Monopol und das Regal haben. Es gibt nur etwa sechs Kantone, die das nicht haben, wo es bei den Privaten liegt. Sollen wir jetzt an einer Motion festhalten, die eigentlich in die Kantonshoheit eingreift, und an etwas, das die Mehrheit der Kantone nicht will? Das ist natürlich problematisch, Herr Kollege Luginbühl, das ist problematisch.

    Wir haben die Erfahrung mehrmals gemacht, dass die Kantone oder mindestens ein Teil der Kantone das nicht wollen. Sinn würde es machen, wenn alle Kantone das entsprechend machen würden: Dann hätten wir den nationalen Ausgleich im Rahmen der Solidarität. Aber es ist problematisch, wenn es nur einzelne Kantone machen. Der Kanton Zürich hat wohl einen Deckel mit einem relativ hohen Selbstbehalt, aber auch mit einer Deckelung in Bezug auf die maximale Schadenentschädigung. Es kann durchaus sein, dass der grössere Teil des Schadens nicht bezahlt ist.

    Es wäre tatsächlich wichtig, wenn wir dieses Risiko noch in die Elementarschadendeckung einbauen würden. Wenn der Bundesrat dazu in absehbarer Zeit eine Möglichkeit sieht - sonst hat es keinen Sinn, wenn wir etwas einfach zuunterst in der viertuntersten Schublade parkieren und dann vergessen -, würde ich es sinnvoll finden, dass man dieses Gespräch nochmals sucht. Ich erinnere auch daran, dass es in den letzten zwei, drei Jahren immer wieder gebebt hat: in der Zentralschweiz, im Tessin, im Wallis.

    Ich möchte Sie bitten, diese Motion heute noch nicht abzuschreiben und den Bundesrat aufzufordern, das Gespräch nochmals zu suchen. Wenn es tatsächlich keine Möglichkeit gibt, können wir sie auch zu einem späteren Zeitpunkt noch abschreiben.

  • Redetext
    Beat Rieder(Die Mitte)
    Schweiz

    Ich gebe zwei Antworten zuhanden von Herrn Kollege Germann und zuhanden von Herrn Kollege Müller.

    Zum Ersten: Die Schweiz wird nicht alle sechshundert Jahre durch ein Erdbeben in Schutt und Asche gelegt. Das ist falsch. Alle hundert Jahre haben wir ein Erdbeben in der Grössenordnung der Magnitude 6,0. Das letzte war in Sierre 1946. Der Schweizerische Erdbebendienst prognostiziert das nächste grosse Erdbeben bis 2050. Das sind die Fakten, die können Sie auch nachlesen. Der Schweizerische Erdbebendienst ist weltweit führend in der Vorhersage.

    Zum Zweiten: Die Schäden, die bei einem solchen Erdbeben in der Schweiz entstehen, werden auf zwischen 10 Milliarden Franken und 120 Milliarden Franken geschätzt, Kollege Luginbühl hat es erwähnt. Das sind die Grössenordnungen. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten sind in Basel und im Wallis am grössten. Das finanzielle Risiko ist in Zürich am grössten. Das alles können Sie nachlesen, nur zur Verifizierung.

    Kollege Luginbühl hat eigentlich die Antwort auf das Votum von Kollege Müller bereits gegeben. Eigenverantwortung ist gut; ich wäre auch froh, wenn alle Hauseigentümer gegen Erdbeben versichert wären. Dann bräuchten wir uns hier nicht um diese Motion zu kümmern. Tatsache, Fakt ist: 17 Prozent sind versichert, das gibt ein Delta von 80 Prozent. Rechnen Sie das auf das zu erwartende Schadenausmass hoch, dann sehen Sie das Delta, das dann jemand in diesem Land übernehmen muss.

    Die bisherigen Lösungen der kantonalen Gebäudeversicherungen sind sehr gut. Die Zahlen hat Ihnen auch Herr Luginbühl genannt. Zürich verfügt über einen Pool von 1 Milliarde Franken. Der Rest der kantonalen Gebäudeversicherungen verfügt über einen Pool von 2 Milliarden Franken. Das ist völlig ungenügend. Bei jedem Schadenereignis, einem Grossereignis, wird das zur Deckung der Schäden nicht reichen. Also, wie Kollege Luginbühl auch sagte, deckt es dann der Staat, d. h. wir. Was wäre dann besser, um vorzusorgen, als wenn wir jetzt diese Diskussion weiterführen würden?

    Zum Schluss frage ich Sie einfach: Was verlieren wir eigentlich, wenn wir diese Motion weiter pendent halten und den Bundesrat noch einmal auffordern, eine Lösung zu suchen? Wir verlieren die Möglichkeit, Ideen zu verfolgen, wie Kollege Engler bereits erwähnt hat. Vielleicht haben auch die Kantone noch weitere Ideen. Ich sehe überhaupt kein Problem darin, eine solche Motion noch ein Jahr weiter hängig bleiben zu lassen. Ich glaube, wir streiten hier um des Kaisers Bart. Es ist doch gerade eine typisch schweizerische Eigenheit, dass wir, um bis zum typisch schweizerischen Kompromiss zu kommen, manchmal ein wenig Zeit brauchen.

  • Redetext
    Hannes Germann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Das Votum von Herrn Engler hat mich jetzt einfach dazu geführt, das Wort auch zu ergreifen, weil er die Hauseigentümer angesprochen hat. Ich war vor ein paar Jahren, als wir schon diese Verhandlungen über die Erdbebenversicherung geführt haben, Vertreter des Hauseigentümerverbandes.

    Der Hauseigentümerverband war damals tatsächlich skeptisch, einfach auch deshalb, weil man es aus seiner Warte so sieht, dass es in der eigenen Verantwortung liegt, wie es Kollege Müller treffend gesagt hat, seine Liegenschaften zu versichern. Wer könnte denn ein vitaleres Interesse daran haben, dass es eine staatliche Superluxuslösung gibt, als die Hauseigentümer? Sie wären ja die grossen Profiteure. Ihnen würden die Liegenschaften am Schluss vollumfänglich ersetzt, also warum nicht zuschlagen bei dieser Chance? Wir haben damals aber auch über die Summe gesprochen, die das Ganze verschlingen würde, und da muss ich sagen, dass es einfach keinen Sinn macht, dermassen Mittel anzuhäufen, wie es vorgesehen war; es waren ja Mittel in der Grössenordnung von 100 und noch mehr Milliarden Franken. Wir [PAGE 513] haben es heute gehört, die Schadensumme in der Eidgenossenschaft kann 105 Milliarden Franken betragen.

    Wenn wir also alle sechshundert oder noch mehr Jahre das Pech haben, dass die Schweiz praktisch in Schutt und Asche gelegt wird, dann, glaube ich, reicht keine Summe aus. Dann ist ohnehin nationale Solidarität gefordert, und darum ist dieses Argument gar nicht so sehr von der Hand zu weisen. Es zeigt sich ja schon bei Naturkatastrophen, dass die Hilfsbereitschaft sehr gross ist. Ich bin überzeugt: Wenn das Parlament dann noch tagen könnte in diesem edlen Haus - das ist ja ziemlich robust gebaut, ich hoffe mal, das würde auch erdbebensicher sein -, dann wäre es auch in zwanzig oder fünfzig oder fünfhundert Jahren in der Lage, die Ausnahmesituation entsprechend anzugehen und die Solidarität spielen zu lassen, sodass die Leute wieder leben könnten.

    Sie können schon die Erdbebenversicherung für obligatorisch erklären, ich weiss dann nur nicht, ob die Mieter - die Schweiz ist ein Volk von Mietern - begeistert wären, denn das müsste ja letztlich auch wieder auf die Mieten umgeschlagen werden. Die Mieten würden also in die Höhe gehen. Wie Kollege Philipp Müller ausgeführt hat, macht es heute für den Hauseigentümer 1, 2 oder 3 Promille oder sogar nur Bruchteile von Promillen aus, je nachdem, wo man wohnt. Es ist doch absolut zumutbar, dass man das in eigener Regie löst, wenn man das haben will. Und wer das Risiko als minim anschaut, der macht es eben in eigener Verantwortung nicht. Sie können sich auch nicht gegen Krieg versichern. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein kriegerisches Ereignis eintritt, ist sicher nicht kleiner, als dass ein Erdbebenereignis eintritt, so, wie es in Basel vor etwa 650 Jahren der Fall war. Es ist eine Güterabwägung.

    Ich glaube nicht, dass wir die Sache besser machen, wenn wir - sorry, Kollege Fournier - die Motion 11.3511, sie stammt also aus dem Jahr 2011, aufrechterhalten. Die Tiefkühltruhe im Bundeshaus hat viel Platz, und es liegen dort noch andere tiefgefrorene Leichen drin. Diese richten dort zwar keinen Schaden an, aber irgendwann sind wir hier im Parlament doch auch dazu da, Entscheide zu fällen. Eine Motion gibt einen Auftrag; man sagt entweder Ja - dann macht man etwas - oder Nein, aber eine Motion jahrelang vor sich herzuschieben und in regelmässigen Abständen über die Abschreibung zu diskutieren, das bringt also echt nichts.

    Darum plädiere ich dafür, die Motion jetzt abzuschreiben. Man wird trotzdem an einer Lösung weiterarbeiten, aber nicht aufgrund von Vorstössen, die bald verjährt sind.

  • Redetext
    Stefan Engler(Die Mitte)
    Schweiz

    Ich möchte meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin im Vorstand der Vereinigung kantonaler Gebäudeversicherungen. Die kantonalen Gebäudeversicherungen befassen sich seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten mit der Frage, wie man es den Hauseigentümern erklären kann, dass zwar alle anderen Elementarschäden versichert sind, das Erdbebenrisiko aber nicht.

    Es wurde von einem Vorredner zu Recht angeführt, dass viele Hauseigentümer heute davon ausgehen, dass sie ihr Gebäude auch gegen Erdbeben versichert haben. Das ist in der Realität nicht so. Es ist, das wurde mehrfach angesprochen, nur der Kanton Zürich, welcher als einziger Kanton über eine Grundversicherung im Falle eines Erdbebens verfügt. Für den Grossteil der Kantone, jene mit einer staatlichen Gebäudeversicherung, gibt es einen freiwilligen Erdbebenpool. Dieser kann Leistungen bis zu 2 Milliarden Franken ausrichten. Es besteht aber kein Anspruch darauf. Diesen Pool hat der Zusammenschluss der Gebäudeversicherungen auf freiwilliger Ebene organisiert.

    An und für sich stellt sich ja am Schluss nicht nur die Frage der Solidarität zwischen den Kantonen, sondern es stellt sich auch die Frage der Solidarität zwischen den Gebäudeeigentümern untereinander, ob man mit einer solidarischen Gemeinschaftsversicherung die Prämie für alle Gebäudeeigentümer tief halten will oder nicht. Dass sich der Hauseigentümerverband schwertut mit der Frage, kann ich gut verstehen. Wer will schon auf Vorrat eine Versicherung[NB]abschliessen? Der Hauseigentümerverband empfiehlt aber seinen Mitgliedern auch, eine private Versicherung gegen das Risiko von Erdbeben abzuschliessen. Damit gewichtet er die Verantwortung des einzelnen Eigentümers höher als eine gemeinschaftliche Verpflichtung aller Hauseigentümer.

    Man wird diese Diskussion mit dem Abschreiben der Motion Fournier nicht los. Wir werden diese Diskussion weiterführen, auch über neue Vorstösse. Es wird weiterhin darum gehen, ob wir im Rahmen eines Konkordats der Kantone oder im Rahmen einer Suva-ähnlichen Organisation eine obligatorische schweizerische Versicherung aufbauen wollen oder nicht. Ich warne vor Parallelorganisationen für etwas, was gut mit den Gebäudeversicherungen aufgefangen werden kann. Davon, dass wir die Motion Fournier heute nicht abschreiben, verspreche ich mir, dass die Gespräche mit den Stakeholdern - das sind die Privatversicherer, die Gebäudeversicherungen, die Hauseigentümer und selbstverständlich auch die Kantone - weitergeführt werden.

    Ich habe von einem interessanten Vorschlag eines Bürgers gehört, welcher eine Idee hatte, die viele Nachteile der "Zwangsversicherung" eliminieren würde. Als Haupteinwand gegen eine obligatorische Versicherung wird geltend gemacht, sie sei für die Eigentümer relativ teuer, es werde viel Kapital auf Vorrat gebunden und Erdbeben seien so selten, dass, wenn mal eines eintritt, sowieso die Glückskette und der Staat da seien und die Hauseigentümer in dieser schwierigen Situation nicht alleinlassen würden. Dieser Bürger hat die Idee einer Solidarhaftung durch die Grundeigentümer eingebracht - eine Solidarhaftung, die die Hauseigentümer aber erst im Fall eines Erdbebens verpflichten würde, einen maximalen Prozentsatz ihrer Versicherungswerte für eine solche Verpflichtung zu leisten. Es ist also quasi eine Eventualverpflichtung, die erst fällig wird, wenn das Ereignis auch eintritt. Mit beispielsweise 0,7 Prozent der gesamten Gebäudeneuwert-Versicherungssumme der Schweiz könnten Leistungen von ungefähr 20 Milliarden Franken garantiert werden. Ein Gebäudeeigentümer mit einer Versicherungssumme von einer halben Million Franken müsste alle fünfhundert Jahre 3500 Franken bezahlen, um eine Deckung von 20 Milliarden zu erreichen. Diese Leistung würde aber erst fällig, wenn tatsächlich ein Ereignis eintritt.

    Ich halte das für eine clevere Idee. Nicht alle guten Ideen müssen aus diesem Haus kommen. Es ist durchaus auch willkommen, wenn die Zivilgesellschaft solche Ideen einbringt. Das Gegenargument, man schaffe Kapital auf Vorrat, würde damit entkräftet. Ich würde es begrüssen, wenn der Bundesrat nochmals etwas aktiver mit den Stakeholdern das Gespräch über die Eckpunkte einer Solidarhaftungslösung führen würde.

    Am Schluss müssen wir vielleicht auch sagen, dass es für eine Verfassungsrevision, die notwendig würde, um den Bund in die Pflicht zu nehmen, keine Mehrheit gibt, und dann ist das Kapitel endgültig geschlossen.

  • Redetext
    Philipp Müller(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Eine Gebäudeversicherung, insbesondere eine Erdbebenversicherung, ist eine gute [PAGE 512] Sache. Gebäudeversicherungen sind praktisch in allen Kantonen obligatorisch. Für Erdbebenversicherungen fehlt bei den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern jede Sensibilität. Das ist auch meine persönliche Erfahrung, die ich machte, als ich mich vor einigen Jahren mit dieser Thematik auseinandersetzte.

    Auch wenn ich sage, eine Erdbebenversicherung sei eine gute Sache, bin ich dafür, diese Motion abzuschreiben. Die Frage stellt sich nämlich grundsätzlich, ob der Staat, ob die Kantone etwas anbieten müssen, was der Markt anbietet. Es gibt einen Markt. Es gibt Anbieter, die solche Erdbebenversicherungen anbieten; es gibt sie.

    Da ich meine Gebäude auch versichert habe, machte ich mir die Mühe, eine Zusammenstellung zu machen und die Versicherungsprämien in den bekannten Epizentren - Sion im Wallis, Liestal in Baselland usw. - zu berechnen. Die Gebäudewerte liegen zwischen einer und drei Millionen Franken. Die Prämien sind je nach Standort und Gefährdung unterschiedlich, das ist klar. Im Gegensatz zu einer staatlichen Versicherung fehlt hier der interkantonale Prämienausgleich. Trotzdem: Es ist bezahlbar. Wenn jemand zum Schluss kommt, dass er sein Gebäude versichern möchte, kann er das bezahlen. Es ist gemessen an anderen Versicherungen für das Gebäude und gemessen an den Unterhaltskosten für das Gebäude wirklich bezahlbar. Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele: In Sion können Sie ein Gebäude für zwischen 1,3 Promille und 1,5 Promille des Versicherungswerts versichern. In Liestal/BL sind es 1 bis 1,2 Promille. In Aarau, in meinem Kanton, sinkt die Prämie dann auf ein Mass von 0,28 Promille bis 0,3 Promille. In Genf sind es 0,2 Promille bis 0,3 Promille, in der Stadt Zürich sind es 0,28 Promille bis 0,33 Promille. Man kann also Erdbebenversicherungen abschliessen. Der Markt bietet sie an. Ein paar Hundert Franken ist die Prämie für Millionenwerte, und das notabene mit einem Selbstbehalt von 10[NB]000 Franken. Ich habe für all jene, die es interessiert, Beispiele hier. Ich muss auch betonen, dass ich kein Versicherungsmakler bin, sondern Konsument.

    Das ist eine, denke ich, bezahlbare Summe, wenn man die Sensibilität dafür hat, dass etwas passieren könnte und dass das - das wissen wir, da gebe ich meinen Vorrednern oder einzelnen von ihnen Recht - auch in der Schweiz durchaus möglich ist. Die Summe beschlägt einen sehr tiefen Bereich von einigen Promillen des Gebäudeversicherungswerts. Daher ist eine staatliche Lösung nicht vonnöten. Der Markt bietet sie an. Und ich gehe davon aus, dass auch eine Rückversicherung da ist, die imstande wäre, entsprechend hohe Schadensummen zu leisten, sollte es denn so weit kommen.

    Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

  • Redetext
    Didier Berberat(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Je serai très bref et souhaite rappeler que ce sujet préoccupe et occupe notre commission depuis relativement longtemps, puisque la motion a été adoptée en 2012. A mes yeux, il s'agit d'une question de solidarité intercantonale, et je le dis d'autant plus volontiers que je viens d'un canton qui n'est pour l'instant pas sujet aux tremblements de terre. Je pense qu'il est important de faire en sorte de trouver une solution à l'échelle nationale. On le sait, si par malheur il advenait un tremblement de terre important, d'envergure, les coûts causés par ce tremblement de terre dépasseraient de loin les capacités financières des régions touchées. C'est pour cela que je vous demande instamment de ne pas classer la motion, de ne pas l'enterrer - c'est le cas de le dire en cas de tremblement de terre -, afin de laisser au Conseil fédéral le soin d'examiner s'il y a encore d'autres solutions. Je pense que la voie du concordat est pour l'instant pas impossible; il faudra par conséquent qu'on essaie de trouver une solution nationale.

    J'estime qu'il appartient à la Confédération, parce que ce n'est pas seulement de la responsabilité des cantons, de faire en sorte de mettre en place une solidarité dans tout le pays, entre les régions qui risquent d'être touchées et celles qui le risquent moins, afin qu'en cas de malheur on puisse aider nos concitoyennes et concitoyens qui seraient touchés par une telle catastrophe naturelle.

  • Redetext
    Werner Luginbühl(Bürgerlich-Demokratische Partei)
    Schweiz

    Ich war der Vorgängerpräsident der Kommission, der jeweils bei den Entscheiden mit 6 zu 6 Stimmen den Stichentscheid in die andere Richtung fällte. Ich kann mir vorstellen, dass es, gestützt auf die langwierigen und langdauernden Vordiskussionen, auch für den Rat nicht ganz einfach ist, diesen Entscheid zu fällen. Der Kommissionspräsident hat die Geschichte dieser Vorlage vorzüglich geschildert; dazu brauche ich nichts mehr zu sagen. Ich würde aber gerne, um Ihnen den Entscheid zu erleichtern, noch ein paar inhaltliche Informationen zu diesem Geschäft geben.

    Erdbeben ist die Naturgefahr mit dem grössten Schadenpotenzial in der Schweiz. Nicht die ganze Schweiz ist gleichermassen betroffen. Besondere Gefahren bestehen im Wallis, in der Region Basel, im St. Galler Rheintal, im Berner Oberland - von da komme ich her -, im Engadin und in Teilen der Innerschweiz.

    Wie sind die Schweizerinnen und Schweizer heute gegen Erdbeben versichert? Es gibt 17 Kantone, die Mitglied im Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung sind. Dieser hält [PAGE 511] 2 Milliarden Franken bereit. Es besteht aber kein Rechtsanspruch. Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent, mindestens 50[NB]000 Franken. Dann gibt es einen Kanton, der eine Sonderregelung getroffen hat. Die Gebäudeversicherung Zürich hat eine limitierte Erdbebenversicherung mit maximal einer Milliarde Franken; dort besteht ein Rechtsanspruch. In acht Kantonen besteht kein Schutz.

    Wie muss das Schadenpotenzial eingeschätzt werden? Ein Ereignis, das alle hundert Jahre vorkommt, würde, gestützt auf heute mögliche Prognosen, etwa 7 Milliarden Franken kosten. Ein Beben der Stärke 6,2 in der Innerschweiz würde 17 Milliarden Franken kosten. Und sollte sich ein Beben, wie es 1356 in Basel stattgefunden hat, wiederholen, würde das etwa 120 Milliarden Franken kosten.

    In der Schweiz ist es ja so, dass bei neun anderen Naturgefahren, wie Lawinen, Sturm und Hagel, ein weltweit einzigartiges System, das Elementarschadenversicherungssystem, praktisch 100 Prozent der Schäden versichert. Beim Erdbeben besteht nach wie vor kein vergleichbarer Schutz und auch nur eine sehr beschränkte Solidarität. Privat sind heute etwa 8 bis 9 Prozent der Gebäude in der Schweiz versichert, das heisst, so viele Leute haben ihr Haus bei einer Privatversicherung versichert. Sehr viele Leute glauben nach wie vor, dass Erdbeben Teil der Elementarschadenversicherung sei, auch wenn in den letzten Jahren viel Aufklärungsarbeit geleistet worden ist.

    Gestützt auf die angenommene Motion hat das EFD ein Modell ausgearbeitet, das eine föderale Lösung und eine Bundeslösung vorsah. Beide Lösungen sahen vor, dass der Bund und die Assekuranz je 10 Milliarden Franken übernommen hätten. Das Geld wäre nicht in einen Fonds einbezahlt, sondern von beiden Seiten als Garantie sichergestellt worden. Damit wären einmal 20 Milliarden Franken zur Verfügung gestanden.

    Was sind die Vorteile einer solchen Lösung? Die Versicherung eines Einfamilienhauses würde rund 100 Franken kosten. Wenn man das bei einem Privatversicherer macht, kostet das 300 bis 700 Franken. Die nationale Solidarität hätte wie bei allen anderen Naturgefahrenversicherungen gespielt. Ein ganz wesentliches Element wäre auch gewesen, dass die Fragen der Abwicklung und Schadenerledigung gelöst gewesen wären.

    Sie haben vom Kommissionspräsidenten die Vorgeschichte gehört. Der Bund hat zunächst die Kantone konsultiert. Die KdK hat auf unsere Bitte hin die Kantone erneut konsultiert. Und die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr hat auf unsere Bitte hin noch ein drittes Mal die Kantone konsultiert. Das Resultat war immer etwa das gleiche: Eine klare Mehrheit der Kantone hat immer gesagt, dass man eine nationale Lösung wolle; eine Mehrheit hat immer gesagt, dass man ein Konkordat wolle. Aber es waren eben nie alle. Darum hat der Bundesrat aus nachvollziehbaren Gründen den Antrag gestellt, der Vorstoss sei abzuschreiben. Bei der Lektüre der Stellungnahmen der Kantone zur letzten Umfrage erhielt ich den Eindruck, dass nicht sicher sei, ob sich alle Kantone wirklich ernsthaft mit diesem Thema befasst haben. Ich habe auch gehört, dass einige kantonale Gebäudeversicherungen über die Stellungnahme ihrer Regierungen konsterniert gewesen seien.

    Jetzt denken Sie vielleicht, dass klar sei, dass sich der Luginbühl für dieses Geschäft einsetze, arbeite er doch bei einer Versicherungsgesellschaft. Doch genau das ist hier nicht ausschlaggebend. Wenn eine solche nationale Lösung eingeführt worden wäre, würde die Versicherung des Risikos in 19 Kantonen über die Gebäudeversicherungen abgewickelt. Jede Versicherung, auch mein Arbeitgeber, bietet heute privat solche Gebäudeversicherungen an. Solange nichts passiert, verdient man damit ganz gut Geld - das muss man auch klar sagen. Aber wenn mal etwas passiert, dann werden wir ein grösseres Problem haben.

    Warum ist es bisher zu keiner Lösung gekommen? Es sind vor allem folgende Gründe: Es ist die Uneinigkeit der Kantone hinsichtlich des Vorgehens. Es gibt Kantone, die sagen: Wir wollen ein Obligatorium, aber es muss eine nationale Lösung sein. Und es gibt Kantone, die sagen: Wir wollen ein Obligatorium, aber es muss ein Konkordat sein. Der Kanton Zürich beispielsweise hat in der letzten Umfrage gesagt: Wir wollen eine Versicherung, aber es muss eine nationale Lösung sein. Zürich macht 17 Prozent aus. Vielleicht wäre mit Zürich die 85-Prozent-Grenze erreicht worden. Dann war immer Widerstand der Hauseigentümer zu spüren. Und ganz grundsätzlich geht man davon aus, dass Erdbeben glücklicherweise nicht allzu häufig passieren und dass dann, wenn sie passieren, die öffentliche Hand in jedem Fall einspringe. Das ist zweifellos der Fall; der Bund wird gar nicht anders können, als zu bezahlen. Er wird nicht nur gewaltige Infrastrukturkosten übernehmen müssen, er wird im Eintretensfall auch Private unterstützen müssen, weil einige - dessen sind wir uns alle bewusst - ihr ganzes Kapital in die Liegenschaft gesteckt haben. Diese Leute kann man ja nicht hängenlassen. Eine solche Lösung ist aber nicht besonders liberal, sie entspricht eigentlich nicht dem Selbstverantwortungsprinzip. Dessen muss man sich auch bewusst sein.

    Ich habe mich in den letzten sechs Jahren sehr stark für dieses Geschäft engagiert, nicht aus den Gründen, die Sie vielleicht vermuten, sondern weil ich glaube, dass dieses Konkordat eine gute Lösung gewesen wäre. Ich erachte es als geeignet und weise noch einmal darauf hin, dass nur 8 bis 9 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer entsprechend versichert sind. Ich bin enttäuscht, dass es nicht gelungen ist, auf diesem Weg Mehrheiten zu erreichen. Ich glaube, man hat hier eine grosse Chance verpasst. Die Kantone hätte diese Lösung keinen Franken gekostet. Wird es in der Schweiz einmal ein grosses Erdbeben geben, wird man ab dem zweiten Tag die Frage stellen: Warum hat man nicht? Warum hat man nicht?

    Die Kommission hat nach dem Bund zumindest zweimal versucht, die Kantone ins Boot zu bringen. Es ist nicht gelungen. Ich hatte auch nie den Eindruck - und das hätte ich eigentlich erwartet -, dass die Kantone, die diese Lösung besonders gewollt hatten, etwas Aufwand und Engagement geleistet hätten, um die anderen Kantone zu überzeugen. Es waren ja jeweils nur fünf oder sechs Kantone, die man noch hätte überzeugen müssen.

    Weil es so ist, habe ich mich bei der letzten Diskussion in der Kommission der Stimme enthalten, damit es möglich wurde, dass das Geschäft überhaupt hier diskutiert werden kann. Denn sonst würden wir uns in der Kommission wahrscheinlich noch weiter im Kreis drehen.

    Wir sind im Dilemma, dass eine klare Mehrheit der Kantone ein Konkordat vorzieht; gleichzeitig können wir als Parlament oder kann der Bundesrat als Exekutive nur aktiv werden, wenn wir eine Bundeslösung umsetzen wollen.

  • Redetext
    Damian Müller(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Seit sieben Jahren befasst sich unser Rat mit der Frage, ob es eine gesamtschweizerische obligatorische Erdbebenversicherung braucht oder eben nicht. Seit sieben Jahren wird diskutiert, geklärt, befragt, aber auch nach sieben Jahren ist es in der Kommission nicht möglich, einen klaren Entscheid für oder gegen eine solche Versicherung zu fällen.

    Wieso nicht? Weil wir die Frage auf drei Ebenen diskutieren und dabei leider Gefahr laufen, aneinander vorbeizureden. Die erste Ebene ist eine formaljuristische, denn wir haben keine ausreichende Verfassungsgrundlage. Die zweite Ebene ist eine inhaltliche. Hier stellt sich die Frage, ob wir überhaupt Handlungsbedarf sehen. Und die dritte Ebene ist eine politische: Wer ist zuständig, falls die Notwendigkeit bejaht wird, der Bund oder die Kantone? Oder anders gefragt: Muss der Bund die Kantone gegen ihren Willen zu ihrem Glück zwingen?

    Gehen wir diese Fragen einmal durch, zuerst die Frage nach der verfassungsmässigen Grundlage. Bei dieser Frage sollten wir uns wirklich nicht länger aufhalten, denn wenn wir die Frage nach dem Handlungsbedarf bejahen, wenn wir also Handlungsbedarf ausmachen, dann haben wir die Instrumente, die verfassungsmässige Grundlage zu schaffen.

    Also ist die Frage: Sehen wir Handlungsbedarf? Ich bin das Protokoll der Kommissionssitzung nochmals durchgegangen und stelle fest, dass eine kleine Mehrheit das Problem von grossen Erdbebenschäden wohl sieht und damit die Notwendigkeit, sich zu versichern. Ich denke auch, dass das sinnvoll ist. Aber muss das der Bund tun?

    Damit bin ich bei der dritten Frage: Muss der Bund die Kantone gegen ihren ausdrücklichen Willen zu ihrem Glück zwingen? Für mich ist es klar: Der Bund muss das nicht tun. Es ist nicht die Aufgabe des Bundes, den Kantonen Aufgaben zu übertragen, die sie nicht übernehmen wollen. Würden wir das tun, würden wir letztlich die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen grundsätzlich infrage stellen. Wir sind bisher gut gefahren mit der Politik, die Herausforderungen dort anzugehen, wo sie sind. Der Bund soll nur das tun, was die Kantone nicht tun können. Aber gerade in der Frage der Erdbebenversicherung können sich die Kantone bewegen. Sie können sich zu einem Konkordat zusammenschliessen, und sie können sich so gegenseitig unterstützen und Leistungen garantieren. Im Bedarfsfall kann dann immer noch die Eidgenossenschaft unterstützend einspringen.

    Und dann gibt es immer noch etwas wie Eigenverantwortung. Es ist Aufgabe jedes einzelnen Hausbesitzers, zu seinem Eigentum Sorge zu tragen, auch in Sachen Erdbebenversicherung, und dafür gibt es ja bereits private Anbieter. Die Assekuranz ist also hier bereits einen Schritt weiter, und die Eigenverantwortung kann jede und jeder selber wahrnehmen.

    Deshalb unterstütze ich die Position der Kommissionsmehrheit, die Motion sei abzuschreiben.

  • Redetext
    Beat Rieder(Die Mitte)
    Schweiz

    Nein, ich werde keinen neuen Vorstoss einreichen, weil ich glaube, dass die Motion Fournier eigentlich alles zu diesem Thema beantragt, was der Bundesrat zu beantworten hat.

    Ich gehe nicht zurück auf 2011, ich gehe zurück auf 2015: Damals habe ich einen Bericht des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz gelesen, in welchem eine nationale Risikoanalyse gemacht wird. Auf Seite 3 lacht mir im Editorial ein Bundesrat entgegen und stellt die entscheidende Frage: "Wie gut sind wir auf grosse, nationale Ereignisse mit komplexen Auswirkungen vorbereitet?" Er gibt die richtige Antwort auf diese Frage: Es ist nur ein Ziel zu verfolgen, nämlich eine systematische Vorsorge. Weiter werden in diesem Bericht drei grosse Risiken der Schweiz bekanntgegeben, und unter diesen drei grossen Risiken - das wissen Sie alle - ist neben Stromengpass und Pandemie auch das Erdbeben. Es mag nun als Zwängerei erscheinen, trotz all dieser gescheiterten Versuche, die der Berichterstatter richtig erwähnt hat, auf der Nichtabschreibung der Motion zu beharren, aber ich mache es trotzdem. Wieso?

    Der Bund hat eine Verantwortung, bei solchen weit über das normale Mass hinausgehenden Risiken eine solide, für die ganze Schweiz tragbare Lösung zu erarbeiten, und kann sich hier nicht hinter dem Föderalismusargument verstecken. Das Engagement des Bundesrates und der eidgenössischen Behörden war beim letzten Versuch, eine Konkordatslösung zu erarbeiten, doch eindeutig zu gering. Er hat sich damit begnügt, aus der Ferne zuzuschauen, wie die Kantone eine Lösung suchen, ohne hier aktiv Beihilfe zu leisten. Wo wären wir heute in der Schweiz, wenn der Bundesrat jedes Mal bei Meinungsverschiedenheiten unter den Kantonen nur zugeschaut und nicht reagiert hätte? Eine Nichtabschreibung dieser Motion wäre als direkter Auftrag an den Bundesrat zu sehen, das Spiel fortzuführen und die Spieler, sprich die Kantone, noch einmal an einen runden Tisch zu holen und die Kantone, allenfalls durch Beihilfe des Bundes, zu überzeugen, diesem Konkordat zuzustimmen.

    Es ist eine Frage der Verantwortung unseres Rates, hier nicht klein beizugeben und nötigenfalls die Kantone zu ihrem Glück zu zwingen, denn das Ereignis kommt garantiert, und niemand weiss, wann und wo. Das höchste Erdbebenrisiko trägt nun einmal Zürich und nicht Basel und auch nicht das Wallis, und just dieser Kanton fehlt im Konkordat. Da muss halt der Bund seinen Teil dazu beitragen, dass die entscheidenden Kantone ihre Positionen ändern.

    Nur darum geht es, um systematische Vorsorge. Sie haben alles vorgekehrt, Herr Bundesrat Maurer: Der Schweizerische Erdbebendienst macht hervorragende Arbeit bei der Vorwarnung, und es wird in der gesamten Schweiz erdbebensicher gebaut. Ein Punkt fehlt aber noch, nämlich der Versicherungsschutz. Hier sind weder die Kantone mit einer kantonalen Gebäudeversicherung noch die anderen Kantone genügend versichert, sodass die Vorsorge fehlt.

    In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion nicht abzuschreiben. Dies sei mit dem entsprechenden Wink an den Bundesrat versehen, hier entschlossen den Lead noch einmal zu übernehmen.

  • Redetext
    Roland Eberle(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Eine Abschreibung - ja, das erledigen wir doch schnell! So schnell wird das aber vermutlich nicht funktionieren. Die Geschäftsnummer 14.054 würde ja darauf hinweisen, dass ein Geschäft aus dem Jahr 2014 zur Debatte steht. Aber eigentlich steht ein Geschäft aus dem Jahr 2011 zur Debatte, nämlich die Motion Fournier 11.3511, die es nach ungefähr sieben Jahren abzuschreiben gilt. Wir befassen uns seit Jahren mit der Frage der Einführung einer schweizweiten obligatorischen Erdbebenversicherung. Ich fasse in einer kleinen Chronologie die relevanten Fakten zusammen:

    Die 2011 vom Ständerat und 2012 vom Nationalrat angenommene Motion Fournier beauftragte den Bundesrat mit der Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat ein entsprechendes Projekt entwickelt und es damals einer Konsultation unterzogen. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass es für die Einführung einer schweizerischen Erdbebenversicherung einer Verfassungsgrundlage bedarf. Ein föderales Modell, das ebenfalls in die Vernehmlassung ging, wurde nicht von allen Kantonen unterstützt. Bereits 2015 beantragte der Bundesrat aufgrund der Resultate der Abklärung die Abschreibung der Motion und überliess es damit dem Parlament, gegebenenfalls die notwendigen Schritte einzuleiten, um ein Versicherungsobligatorium auf nationaler Ebene mittels einer Verfassungsänderung einzuführen.

    Eine erste Gelegenheit dazu hätte der Nationalrat am 7. Dezember 2015 bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 14.456 gehabt. Sie verlangte die Einführung einer Verfassungsgrundlage für eine landesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Der Nationalrat hat dieser parlamentarischen Initiative mit 125 zu 63 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben.

    Bezüglich der Standesinitiative Basel-Stadt 15.310 zur Einführung einer eidgenössischen Erdbebenversicherung wurde mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten eine nochmalige Konsultation der Kantone beschlossen. In der Aufforderung der Kantone, sich nochmals zu äussern, haben wir seinerzeit darauf hingewiesen, dass wir nach wie vor der Meinung sind, es solle eine Lösung auf der Basis eines Konkordates gefunden werden.

    Am 1. September 2016 hat die UREK-SR von der Konsultationsantwort der KdK vom 24. Juni 2016 Kenntnis genommen. Während sich 16 Kantone eine obligatorische Erdbebenversicherung grundsätzlich vorstellen können, lehnen 6 Kantone eine solche ab. Für eine Konkordatslösung sprachen sich 17 Kantone aus. Gegen eine Konkordatslösung sprachen sich 7 Kantone aus, entweder weil sie grundsätzlich gegen ein Versicherungsobligatorium sind oder weil sie eine Bundeslösung befürworten oder weil sie argumentierten, es gebe ja die privatrechtliche Versicherungslösung für Kantone, die heute keine Lösung haben. Damit hat sich das Bild, das sich bereits in der Vorkonsultation des Bundesrates 2015 ergeben hatte, bestätigt. Wir - wenn ich "wir" sage, so meine ich die UREK-SR - hatten im Brief an die KdK auch die Frage aufgeworfen, ob eine Regierungs- oder Fachdirektorenkonferenz bereit wäre, den Lead für die Schaffung eines solchen Konkordates zu übernehmen. Auf diese Frage haben wir leider keine Antwort erhalten.

    Trotz der erneut klaren Antwort der KdK hat die UREK-SR eine weitere Sistierung der Motion Fournier beschlossen. Der Standesinitiative Basel-Stadt wurde an der Sitzung vom 1.[NB]September 2016 keine Folge gegeben. Der Ständerat ist der Kommission am 20. September 2016 gefolgt und hat der Standesinitiative mit 23 gegen 18 Stimmen keine Folge gegeben. In der Kommission wurde die Motion Fournier mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten sistiert.

    Am 17. August 2017, ein Jahr später, rollt die UREK-SR die gesamte Geschichte erneut auf. Die Kantone haben immer noch die gleiche Haltung. Das Schwergewicht der Diskussion liegt nun wieder auf der Frage, ob eine Bundeslösung oder eine Bundesbeteiligung eine verfassungsmässige Grundlage habe oder nicht. Die rechtliche Beurteilung des EFD vom 11. März 2016 zu dieser Frage unter dem Titel "Artikel 98 Absatz 3 BV: Grundlage für eine landesweite Erdbebenversicherung" wird durch die zwischenzeitlichen umfangreichen Arbeiten der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr als möglicherweise unvollständig in Zweifel gezogen. Ich verschone Sie mit einer Zusammenfassung der Debatte. Ich muss nur das Fazit wiederholen. Wir haben das Bundesamt für Justiz ein weiteres Mal mit folgenden Abklärungen beauftragt:

    1. Besteht für eine Beteiligung des Bundes bei der Finanzierung einer Versicherungslösung eine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage?

    2. Welche Rolle könnte der Bund bei der Finanzierung einer Versicherungslösung im Rahmen der bestehenden Verfassungsgrundlage übernehmen?

    Nun, am 19. März 2018 hat die UREK-SR den Bericht vom 14. Dezember 2017 des Bundesamtes für Justiz zur Kenntnis genommen. Der Bericht ist glasklar. Es gibt weder für eine finanzielle Unterstützung einer Konkordatslösung der Kantone noch für eine Bundes-Erdbebenversicherung eine bundesverfassungsrechtliche Grundlage. Wenn Sie wünschen, kann ich Ihnen aus diesem Gutachten zitieren. Ich verzichte aus Zeitgründen im Moment darauf.

    Im Weiteren hat sich die Konferenz der Kantonsregierungen mit Schreiben vom 15. Januar 2018 an die UREK-SR nochmals zur Frage eines interkantonalen Konkordates für eine obligatorische Erdbebenversicherung (IKEV) geäussert. Ich erlaube mir, Ihnen den Inhalt dieses Schreibens vorzulesen, es ist ziemlich kurz: "Wie in unserem Schreiben vom 6. Juni 2017 angekündigt, hat die KdK in der zweiten Jahreshälfte 2017 eine verbindliche Umfrage bei den Kantonen über die Schaffung eines IKEV durchgeführt. Die Plenarversammlung der KdK hat am 22. Dezember 2017 von den Ergebnissen dieser Konsultation Kenntnis genommen. Es hat sich gezeigt, dass die Hälfte der Kantone einer Konkordatslösung skeptisch bis ablehnend gegenübersteht. Lediglich 13 Kantone befürworten die Ausarbeitung eines Konkordats. Die Gegner eines Konkordats begründen ihre Haltung insbesondere damit, dass es bereits heute auf freiwilliger Basis möglich ist, eine Erdbebenversicherung abzuschliessen. Eine Minderheit der Kantone stösst sich zudem am Konkordatsansatz; sie würde eine Lösung auf der Basis eines Bundesgesetzes befürworten." Das geht leider nicht, weil wir keine verfassungsrechtliche Grundlage haben. "Weil die zur Abdeckung [PAGE 510] erforderliche Zahl von mindestens 85 Prozent der zu versichernden Gebäude und Sachwerte der Schweiz damit nicht zustande gekommen ist, verzichten die Kantonsregierungen darauf, einen Entwurf für ein IKEV zu erarbeiten."

    Wer von Ihnen glaubt, dass bei dieser mittlerweile sehr eindeutigen Sachlage die Kommission zum Schluss gekommen ist, die Motion Fournier 11.3511 sei dem Rat eindeutig zur Abschreibung zu empfehlen, der hat sich getäuscht. Nach einer weiteren Debatte über die Bedeutung einer Erdbebenversicherung hat die Kommission den Beschluss zur Abschreibung mit einem ziemlich knappen Resultat, nämlich mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, gefasst.

    Nun sehen Sie auch, weshalb ich über den Werdegang dieser Abschreibung ziemlich ausführlich gesprochen habe. Ich bitte Sie, diesem Antrag auf Abschreibung Folge zu leisten. Sollten Sie eine andere Meinung haben, bitte ich Sie, doch einfach einen neuen Vorstoss einzureichen. Wir haben unter dem Titel 11.3511 alle erdenklichen, alle möglichen Abklärungen in x-fachen Varianten und Versionen vorgenommen.[GZ]

    Ich bitte Sie wirklich, diese Motion jetzt abzuschreiben.

  • Redetext
    Karin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0