Die Verlängerung der Legislaturperiode bzw. Amtsdauer des Landtags, der Regierung und der Gemeindebehörden
(RA 2012/1116-0000)Liechtenstein29.05.2012
Profil
- Typ
- Vernehmlassung
- Status
- abgeschlossen
- Parlament
- Liechtenstein
- Nummer
- RA 2012/1116-0000
- Beginn
- 29.05.2012
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- RA 2012/1116-0000
Verlauf(2)
- Frist
- Eingereicht
Dokumente(2)
- Vernehmlassung29. Mai 2012
- Vernehmlassung29. Mai 2012
Texte(2)
- Zusammenfassung29. Mai 2012Ausgangspunkt für die vorgeschlagene Reform bildet die im Rahmen der Agenda 2020 formulierte Absicht der Regierung, die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre anzuheben. Mit dieser Änderung soll eine längerfristige Stabilität sichergestellt werden. Zentrales Element dieser Vorlage bildet die punktuelle Anpassung der Landesverfassung. Es soll sowohl die Amtsdauer der Regierung als auch die Legislaturperiode des Landtages von derzeit vier auf künftig fünf Jahre verlängert werden. Um den gemeinsamen Herausforderungen auf Landes- und Gemeindeebene erfolgreich und nachhaltig begegnen zu können, wird auch eine entsprechende Verlängerung der Amtsdauer für die Gemeindebehörden vorgeschlagen. So sollen auch Gemeinderat, Gemeindevorsteher und die Geschäftsprüfungskommission künftig jeweils für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt werden. Insgesamt wird mit der Verlängerung der Legislaturperiode die Konstanz der politischen Arbeit verbessert und der Wahlkalender entlastet. Die Verlängerung von vier auf fünf Jahre soll die Möglichkeit politischer Gestaltung erhöhen und deren Kontinuität verbessern. Auch mit Blick auf die europäischen Staaten erscheint eine fünfjährige Legislaturperiode als zeitgemäss.
- Zusammenfassung29. Mai 2012Ausgangspunkt für die vorgeschlagene Reform bildet die im Rahmen der Agenda 2020 formulierte Absicht der Regierung, die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre anzuheben. Mit dieser Änderung soll eine längerfristige Stabilität sichergestellt werden. Zentrales Element dieser Vorlage bildet die punktuelle Anpassung der Landesverfassung. Es soll sowohl die Amtsdauer der Regierung als auch die Legislaturperiode des Landtages von derzeit vier auf künftig fünf Jahre verlängert werden. Um den gemeinsamen Herausforderungen auf Landes- und Gemeindeebene erfolgreich und nachhaltig begegnen zu können, wird auch eine entsprechende Verlängerung der Amtsdauer für die Gemeindebehörden vorgeschlagen. So sollen auch Gemeinderat, Gemeindevorsteher und die Geschäftsprüfungskommission künftig jeweils für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt werden. Insgesamt wird mit der Verlängerung der Legislaturperiode die Konstanz der politischen Arbeit verbessert und der Wahlkalender entlastet. Die Verlängerung von vier auf fünf Jahre soll die Möglichkeit politischer Gestaltung erhöhen und deren Kontinuität verbessern. Auch mit Blick auf die europäischen Staaten erscheint eine fünfjährige Legislaturperiode als zeitgemäss.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0