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Die Abänderung des Gesetzes über den Elektrizitätsmarkt (EMG)

(RA 2007/3488-7731)Vernehmlassungabgeschlossen
Liechtenstein11.12.2007
Profil
Typ
Vernehmlassung
Status
abgeschlossen
Parlament
Liechtenstein
Nummer
RA 2007/3488-7731
Beginn
11.12.2007
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
RA 2007/3488-7731
Verlauf(2)
  • Frist
  • Eingereicht
Texte(2)
  • ZusammenfassungTEXT
    11. Dezember 2007
    Am 2. Dezember 2005 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss die Übernahme des sog. Energiepakets in das EWR-Abkommen beschlossen. Dieses Paket beinhaltet die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG, die Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG sowie die Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel. Mit vorliegender Vernehmlassungsvorlage wird die Elektrizitätsmarktrichtlinie (Richtlinie 2003/54/EG) in die Liechtensteinische Gesetzgebung umgesetzt. Die Elektrizitätsmarktrichtlinie verfolgt das Ziel der Schaffung eines vollständig integrierten Elektrizitätsbinnenmarktes, welcher dem Europäischen Wirtschaftsraum einen wettbewerbsfähigen Markt und gleichzeitig Versorgungssicherheit garantiert. Kernpunkt dieser Richtlinie ist die vollständige Marktöffnung für alle Kunden sowie Regelungen betreffend gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, Schutz der Endkunden und Energiekennzeichnung. Des Weiteren wird der Aufgabenbereich der Regulierungsbehörde erweitert. Die Betreiber von Elektrizitätsnetzen werden verpflichtet, auf nichtdiskriminierende Weise Energie für berechtigte Kunden durch ihr Netz zu leiten. Dafür sollen sie eine angemessene Vergütung erhalten.
  • ZusammenfassungTEXT
    11. Dezember 2007
    Am 2. Dezember 2005 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss die Übernahme des sog. Energiepakets in das EWR-Abkommen beschlossen. Dieses Paket beinhaltet die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG, die Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG sowie die Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel. Mit vorliegender Vernehmlassungsvorlage wird die Elektrizitätsmarktrichtlinie (Richtlinie 2003/54/EG) in die Liechtensteinische Gesetzgebung umgesetzt. Die Elektrizitätsmarktrichtlinie verfolgt das Ziel der Schaffung eines vollständig integrierten Elektrizitätsbinnenmarktes, welcher dem Europäischen Wirtschaftsraum einen wettbewerbsfähigen Markt und gleichzeitig Versorgungssicherheit garantiert. Kernpunkt dieser Richtlinie ist die vollständige Marktöffnung für alle Kunden sowie Regelungen betreffend gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, Schutz der Endkunden und Energiekennzeichnung. Des Weiteren wird der Aufgabenbereich der Regulierungsbehörde erweitert. Die Betreiber von Elektrizitätsnetzen werden verpflichtet, auf nichtdiskriminierende Weise Energie für berechtigte Kunden durch ihr Netz zu leiten. Dafür sollen sie eine angemessene Vergütung erhalten.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0