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Anpassung von Artikel 420 ZGB

(16.429)Parlamentarische InitiativeIn Kommission des Nationalrats
Schweiz27.04.2016
Profil
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
In Kommission des Nationalrats
Parlament
Schweiz
Nummer
16.429
Beginn
27.04.2016
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20160429
Beiträge(5)
  • Karl VoglerUrheber/inChristlichsoziale Partei
  • Justiz- und PolizeidepartementFederführendes Departement
  • Kommission für Rechtsfragen NRZuständige Kommission
  • Kommission für Rechtsfragen SRZuständige Kommission
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(11)
  • Fristverlängerung
    Nationalrat
  • Traktandiert
    Nationalrat
  • Fristverlängerung bis zur Herbstsession 2027
    Nationalrat
  • In Kommission des Nationalrats
  • Fristverlängerung bis zur Herbstsession 2025
    Nationalrat
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Anpassung von Artikel 420 ZGB
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

    Artikel 420 ZGB ist derart zu ändern, dass die heute abschliessende Liste von Personen, die von der Erwachsenschutzbehörde von der Inventarpflicht usw. befreit werden können, nicht mehr abschliessend formuliert ist. Eine mögliche Formulierung wäre: "Werden der betroffenen Person nahestehende Personen, insbesondere Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, die Eltern, ein Nachkomme usw. ..."

  • BegründungTEXT

    Es ist nicht ersichtlich, warum nicht auch andere Personen, die der verbeiständeten Person bereits vor der Übernahme der Beistandschaft nahestehend waren, von den entsprechenden Verpflichtungen gemäss Artikel 420 ZGB befreit werden sollen, z. B. Tanten, Onkel, Schwager, bzw. gemäss gleichzeitig eingereichter parlamentarischer Initiative 16.428, "Paradigmenwechsel bei Artikel 420 ZGB", nur noch ausnahmsweise, wenn besondere Umstände vorliegen, zur periodischen Berichterstattung und Rechnungsablage verpflichtet werden oder zumindest entsprechend von administrativem Aufwand massiv entlastet werden.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0