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Freie Fahrt statt Mega-Staus

(VIS 442)Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))Erledigt
Schweiz
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    Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

    Art. 83 Abs. 36 (neu)

    3 Der Bund stellt sicher, dass die Leistungsfähigkeit der Nationalstrassen durch einen entsprechenden Ausbau dem zunehmenden Verkehrsaufkommen angepasst ist.

    4 Die folgenden Nationalstrassen-Abschnitte weisen mindestens sechs Fahrspuren auf:

    Genf – Lausanne;

    Bern – Dreieck Zürich-Nord;

    Winterthur-Töss – Winterthur-Ost.

    5 Der Gotthard-Strassentunnel weist mindestens vier Fahrspuren auf.

    6 Im Bereich des Ausbaus des Nationalstrassennetzes ist das Verbandsbeschwerderecht ausgeschlossen.

    _____________________

    1 SR 101

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0