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Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen

(VIS 299)Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))Erledigt
Schweiz
Profil
Typ
Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
VIS 299
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
vis299
Beiträge(1)
  • Touring Club der Schweiz TCSUrheber/in
Verlauf(10)
  • Abstimmung über Gegenentwurf
  • Zurückgezogen, dir. Gegenentwurf
  • Beschluss des Parlaments
  • Botschaft des Bundesrats
  • Entwurf Bundesbeschluss
Dokumente(23)
Texte(1)
  • Eingereichter TextHTML
    Die Volksinitiative lautet:

    I

    Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

    Art. 81 Abs. 2 (neu)

    2Er setzt sich für die angemessene Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturen ein. Er fördert im Rahmen seiner Zuständigkeiten den Ausbau und den baulichen Unterhalt der Infrastrukturen für den Strassen- und Eisenbahnverkehr und trägt zur Beseitigung der Kapazitätsengpässe bei.

    Art. 84 Abs. 3 zweiter Satz

    3... Von dieser Beschränkung ausgenommen sind:

    a. Strassen als Teile internationaler Verbindungen und nationaler Netze, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses;

    b. Umfahrungsstrassen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten.

    II

    Die Uebergangsbestimmnungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

    Art. 197 (neu)

    1. Uebergangsbestimmung zu Art. 81 Abs. 2 (Oeffentliche Werke) (neu)

    Spätestens zehn Jahre nach Annahme von Artikel 81 Absatz 2 müssen die Bauarbeiten zur Beseitigung der Kapazitätsengpässe auf den folgenden Nationalstrassenabschnitten in Angriff genommen sein:

    a.zwischen Genf und Lausanne;

    b. zwischen Bern und Zürich;

    c. zwischen Erstfeld und Airolo.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0