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Für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung (Arzneimittel-Initiative)

(VIS 293)Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))Erledigt
Schweiz
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    Die Volksinitiative lautet:

    Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

    Art. 69bis Abs. 1bis (neu)

    1bis Der Bund regelt im Interesse der öffentlichen Gesundheit die Modalitäten der Vermarktung von Arzneimitteln sowie deren Abgabe an Einzelpersonen durch dazu befugte Gesundheitsfachleute; er verhindert und verbietet insbesondere jeden Anreiz zu unzweckmässigem, übermässigem oder missbräuchlichem Arzneimittelkonsum.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0