Für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)
(VIS 292)Schweiz
Profil
- Vollständiger Titel
- für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)
- Typ
- Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- VIS 292
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- vis292
Beiträge(1)
- Vereinigung Volksinitiative Beitritt der Schweiz zur UNO (VVBSUNO)
Verlauf(10)
- Inkrafttreten am
- Abgestimmt am
- Beschluss des Parlaments
- Botschaft des Bundesrats
- Entwurf Bundesbeschluss
Dokumente(18)
Texte(1)
- Eingereichter TextDie Volksinitiative lautet:
Die Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:
Art. 24 (neu)
1Die Schweiz tritt der Organisation der Vereinten Nationen bei.
2Der Bundesrat wird ermächtigt, an den Generalsekretär der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) ein Gesuch der Schweiz um Aufnahme in diese Organisation und eine Erklärung zur Erfüllung der in der UN-Charta enthaltenen Verpflichtungen zu richten.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0