Zum Hauptinhalt springen

MoratoriumPlus - Für die Verlängerung des Atomkraftwerk-Baustopps und die Begrenzung des Atomrisikos (MoratoriumPlus)

(VIS 282)Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))Erledigt
Schweiz
Profil
Typ
Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
VIS 282
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
vis282
Beiträge(1)
  • Verein 'Strom ohne Atom'Urheber/in
Verlauf(9)
  • Abgestimmt amAbgestimmt
    Volk
  • Beschluss des Parlaments<br/> <i>(Empfehlung: Ablehnung der Initiative)</i> <b> 01.022</b> <br/> <a class="icon icon--after icon--external" href="http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20010022">Parlamentarisches Verfahren</a>Empfehlung: Ablehnung der Initiative
    Parlament
  • Botschaft des Bundesrats
    Bundesrat
  • Entwurf Bundesbeschluss
  • Zustandegekommen amZustandegekommen
Dokumente(15)
Texte(1)
  • Eingereichter TextHTML
    Die Volksinitiative lautet:

    I

    Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

    Art. 24quinquies Abs. 3 (neu)

    3Soll ein Atomkraftwerk länger als vierzig Jahre in Betrieb bleiben und wird dies nicht durch eine andere Verfassungsvorschrift ausgeschlossen, ist hiefür ein referendumspflichtiger Bundesbeschluss erforderlich. Die Betriebszeit darf um jeweils höchstens zehn Jahre verlängert werden. Das Verlängerungsgesuch des Betreibers hat insbesondere Aufschluss zu geben über

    a.den Alterungszustand der Anlage und die damit zusammenhängenden Sicherheitsprobleme;

    b.die Massnahmen und Aufwendungen, um die Anlage dem neuesten internationalen Stand der Sicherheit anzupassen.

    Art. 24octies Abs. 3 Bst. c (neu)

    3Der Bund:

    c.erlässt Vorschriften über die Deklaration der Herkunft und der Art der Produktion von Elektrizität.

    II

    Die Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

    Art. 25 (neu)

    Für die Dauer von zehn Jahren seit Annahme dieser Uebergangsbestimmung werden keine bundesrechtlichen Bewilligungen erteilt für

    a.neue Atomenergieanlagen;

    b.die Erhöhung der nuklearen Wärmeleistung bei bestehenden Atomkraftwerken;

    c.Reaktoren der nukleartechnischen Forschung und Entwicklung, soweit sie nicht der Medizin dienen.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0