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Gegen Pelz-Importe

(VIS 319)Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))Erledigt
Schweiz
Texte(1)
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    Die Volksinitiative lautet:

    Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

    Art. 80 Abs. 4 (neu)

    4 Der Import von Fellen und Pelzwaren ist verboten. Ausgenommen sind Schaf-, Ziegen- und Rinderfelle sowie Kunstpelze.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0