Gegen Pelz-Importe
(VIS 319)Schweiz
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Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 80 Abs. 4 (neu)
4 Der Import von Fellen und Pelzwaren ist verboten. Ausgenommen sind Schaf-, Ziegen- und Rinderfelle sowie Kunstpelze.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0