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EU-Beitrittsverhandlungen vors Volk!

(VIS 242)Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))Erledigt
Schweiz
Profil
Typ
Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
VIS 242
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
vis242
Beiträge(1)
  • Schweizer Demokraten und Lega dei TicinesiUrheber/in
Verlauf(8)
  • Abgestimmt am
  • Beschluss des Parlaments
  • Botschaft des Bundesrats
  • Zustandegekommen am
  • Ablauf Sammelfrist
Dokumente(3)
Texte(1)
  • Eingereichter TextHTML

    Die Volksinitiative lautet:

    Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

    Übergangsbestimmungen Art. 20 (neu)

    1Sämtliche vor der Abstimmung von Volk und Ständen über die eidgenössische Volksinitiative "EG- Beitrittsverhandlungen vors Volk!" eingeleiteten Verhandlungen über einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft (EG) werden abgebrochen.

    2Neue Verhandlungen können nur mit Zustimmung von Volk und Ständen aufgenommen werden.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0