EU-Beitrittsverhandlungen vors Volk!
(VIS 242)Schweiz
Profil
- Typ
- Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- VIS 242
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- vis242
Beiträge(1)
- Schweizer Demokraten und Lega dei Ticinesi
Verlauf(8)
- Abgestimmt am
- Beschluss des Parlaments
- Botschaft des Bundesrats
- Zustandegekommen am
- Ablauf Sammelfrist
Dokumente(3)
Texte(1)
- Eingereichter Text
Die Volksinitiative lautet:
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:
Übergangsbestimmungen Art. 20 (neu)
1Sämtliche vor der Abstimmung von Volk und Ständen über die eidgenössische Volksinitiative "EG- Beitrittsverhandlungen vors Volk!" eingeleiteten Verhandlungen über einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft (EG) werden abgebrochen.
2Neue Verhandlungen können nur mit Zustimmung von Volk und Ständen aufgenommen werden.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0