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Im Gesetz vom 4. November 2011 über die Finanzierung der Spitäler und Geburtshäuser für den Staat die Möglichkeit vorsehen, die Garantie für Anleihen der öffentlichen Einrichtungen zu übernehmen

(2019-GC-22)MotionFolge geleistet
Grosser Rat Freiburg (FR)06.02.2019
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Daten: OpenParlData · CC BY 4.0