Revision des Sexualstrafrechts
(KA 13330)- Typ
- Kleine Anfragen
- Parlament
- Liechtenstein
- Nummer
- KA 13330
- Beginn
- 07.06.2017
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 13330
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 09. Juni 20179. Juni 2017
Zu Fragen 1 und 2:
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Landgerichtes, der Staatsanwaltschaft, der Rechtsanwaltskammer und des Amtes für Justiz, befasst sich mit diesem Thema. Derzeit wird ein Vernehmlassungsbericht zur Revision des liechtensteinischen Sexualstrafrechts erarbeitet.
Zu Frage 3:
Die Verabschiedung des Vernehmlassungsberichtes ist für die zweite Jahreshälfte 2017 geplant. Die Behandlung des Berichtes und Antrages im Landtag kann voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2018 erfolgen.
- Frage vom 07. Juni 20177. Juni 2017
Ich habe eine Kleine Anfrage zur Revision des Sexualstrafrechts beziehungsweise dessen Verschärfung zum Schutze unserer Kinder und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch: Ich erinnere mich hierbei an das Gerichtsurteil vom letzten August, als der Straftäter unter Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses sechs Minderjährige sexuell missbraucht hatte. Das Urteil von 21 Monaten, davon 14 Monate bedingt, wurde in der Öffentlichkeit emotional diskutiert und löste verständlicherweise Wut und Unverständnis aus. Daraufhin kündigte der damalige Justizminister eine Verschärfung des Strafrechts an, damit Sexualstraftäter in Zukunft härter bestraft werden können. Auch Regierungsrätin Aurelia Frick forderte bereits moderne und angemessene Mittel und kündigte entsprechende Änderungen an. Hierzu meine Fragen:
- Wie ist der aktuelle Stand der angekündigten Revision?
- Wie sehen die weiteren Schritte aus?
- Wann wird dem Landtag ein entsprechender Vorschlag vorgelegt?
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0