Gleichstellung der Ehegatten im Namens- und Bürgerrecht
(KA 12194)- Typ
- Kleine Anfragen
- Parlament
- Liechtenstein
- Nummer
- KA 12194
- Beginn
- 26.04.2012
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 12194
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 27. April 201227. April 2012
Die aktuellen Reformen der Nachbarländer und insbesondere der Schweiz zum Namensrecht sind der Regierung bekannt und werden durch den ständigen Austausch zwischen den Justizministerien verfolgt.
Im Ressort Justiz wurden bereits Abklärungen und Vorarbeiten getätigt. Nachdem auch im Rezeptionsland Österreich im Herbst dieses Jahres eine Reform im Namensrecht geplant ist, werden die Ergebnisse dieser Reform abgewartet und in den weiteren Prozess bei uns einfliessen.
- Frage vom 26. April 201226. April 2012
Die am 30. September 2011 vom Schweizer Parlament verabschiedete Änderung des ZGB verwirklicht die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich Namen und Bürgerrecht. Damit wirkt sich die Eheschliessung grundsätzlich nicht mehr auf den Namen und das Bürgerrecht der Eheschliessenden aus. Jeder Ehegatte behält seinen Namen und sein Bürgerrecht. Die Brautleute können aber anlässlich der Eheschliessung erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Die gleiche Möglichkeit steht inskünftig auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen, die ihre Partnerschaft eintragen lassen.
Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.
- Plant die Regierung eine entsprechende Gesetzesänderung für Liechtenstein betreffend Gleichstellung der Ehegatten im Namens- und Bürgerrecht?
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0