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Gleichstellung der Ehegatten im Namens- und Bürgerrecht

(KA 12194)Kleine Anfragen
Liechtenstein26.04.2012
Profil
Typ
Kleine Anfragen
Parlament
Liechtenstein
Nummer
KA 12194
Beginn
26.04.2012
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
12194
Beiträge(2)
Verlauf(2)
  • Beantwortet
  • Eingereicht
Texte(2)
  • Antwort vom 27. April 2012HTML
    27. April 2012

    Die aktuellen Reformen der Nachbarländer und insbesondere der Schweiz zum Namensrecht sind der Regierung bekannt und werden durch den ständigen Austausch zwischen den Justizministerien verfolgt.

    Im Ressort Justiz wurden bereits Abklärungen und Vorarbeiten getätigt. Nachdem auch im Rezeptionsland Österreich im Herbst dieses Jahres eine Reform im Namensrecht geplant ist, werden die Ergebnisse dieser Reform abgewartet und in den weiteren Prozess bei uns einfliessen.

  • Frage vom 26. April 2012HTML
    26. April 2012

    Die am 30. September 2011 vom Schweizer Parlament verabschiedete Änderung des ZGB verwirklicht die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich Namen und Bürgerrecht. Damit wirkt sich die Eheschliessung grundsätzlich nicht mehr auf den Namen und das Bürgerrecht der Eheschliessenden aus. Jeder Ehegatte behält seinen Namen und sein Bürgerrecht. Die Brautleute können aber anlässlich der Eheschliessung erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Die gleiche Möglichkeit steht inskünftig auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen, die ihre Partnerschaft eintragen lassen.

    Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

    • Plant die Regierung eine entsprechende Gesetzesänderung für Liechtenstein betreffend Gleichstellung der Ehegatten im Namens- und Bürgerrecht?

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0