Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald vom 17. Dezember 1998 (EG Waldgesetz; BGS 931.1)
(V 2022-04-01)Kantonsrat Zug (ZG)01.04.2022
Profil
- Typ
- Vernehmlassung
- Status
- abgeschlossen
- Parlament
- Kantonsrat Zug (ZG)
- Nummer
- V 2022-04-01
- Beginn
- 01.04.2022
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- a6428613-e4d0-45b9-8789-55f0dc70d449
Beiträge(1)
- Direktion des Innern
Verlauf(2)
- FristRegierung
- Eingereicht
Dokumente(5)
- 1. April 2022
Texte(1)
- Lead1. April 2022Die Zuger Regierung hat die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald vom 17. Dezember 1998 (EG Waldgesetz; BGS 931.1) in erster Lesung verabschiedet. Die kantonalen Bestimmungen über den Wald sind teilweise nicht mehr mit Bundesrecht und der weiterentwickelten Praxis kompatibel. Diese Diskrepanzen sollen mit einer Teilrevision behoben werden. Ebenfalls sollen die behördlichen Zuständigkeiten transparenter und eindeutiger abgebildet werden. Weitere Anpassungen erfolgen in den Bereichen Beitragswesen, Waldplanung, Erholungsnutzung und Waldfeststellung. Nachdem der Regierungsrat das Gesetz in 1. Lesung verabschiedet hat, geht es nun in die externe Vernehmlassung.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0