Änderung der Verordnung zum Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung (BGS 842.61)
(V 2020-07-15)Kantonsrat Zug (ZG)15.07.2020
Profil
- Typ
- Vernehmlassung
- Status
- abgeschlossen
- Parlament
- Kantonsrat Zug (ZG)
- Nummer
- V 2020-07-15
- Beginn
- 15.07.2020
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- dcee6bbb-d98f-4093-bee5-19874fe23e9e
Beiträge(1)
- Gesundheitsdirektion
Verlauf(2)
- FristRegierung
- Eingereicht
Dokumente(4)
Texte(1)
- Lead15. Juli 2020Die Prämienverbilligung soll nur solchen Haushalten zugutekommen, welche die Unterstützung effektiv benötigen. In Einzelfällen können aber auch wohlhabende Personen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten, da Steuerabzüge für freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse oder für Hausrenovationen zu einer entsprechenden Reduktion des massgebenden Einkommens führen. Der Regierungsrat will diese Verzerrungen korrigieren und plant deshalb eine Anpassung der Verordnung zum Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung (BGS 842.61).
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0