Zum Hauptinhalt springen

Änderung der Verordnung zum Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung (BGS 842.61)

(V 2020-07-15)Vernehmlassungabgeschlossen
Kantonsrat Zug (ZG)15.07.2020
Profil
Typ
Vernehmlassung
Status
abgeschlossen
Nummer
V 2020-07-15
Beginn
15.07.2020
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
dcee6bbb-d98f-4093-bee5-19874fe23e9e
Beiträge(1)
  • GesundheitsdirektionFederführendes Departement
Verlauf(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Texte(1)
  • LeadTEXT
    15. Juli 2020
    Die Prämienverbilligung soll nur solchen Haushalten zugutekommen, welche die Unterstützung effektiv benötigen. In Einzelfällen können aber auch wohlhabende Personen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten, da Steuerabzüge für freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse oder für Hausrenovationen zu einer entsprechenden Reduktion des massgebenden Einkommens führen. Der Regierungsrat will diese Verzerrungen korrigieren und plant deshalb eine Anpassung der Verordnung zum Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung (BGS 842.61).

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0