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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)

(V 2021-09-16)Vernehmlassungabgeschlossen
Kantonsrat Zug (ZG)16.09.2021
Profil
Typ
Vernehmlassung
Status
abgeschlossen
Nummer
V 2021-09-16
Beginn
16.09.2021
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
900038cd-6360-4d61-bd9e-96369ed93ac1
Beiträge(1)
  • SicherheitsdirektionFederführendes Departement
Verlauf(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Texte(1)
  • LeadTEXT
    16. September 2021
    Im Geldspielbereich gilt neues eidgenössisches und interkantonales Recht. Der Kanton Zug revidiert deshalb seine Ausführungsgesetzgebung. Veranstalterinnen und Veranstalter von Lottos und Tombolas mit einer Spielsumme bis zu 50 000 Franken sollen nur noch eine Meldung an die zuständige Gemeindebehörde machen und keine Bewilligung mehr einholen müssen. Kleine Pokerturniere sollen auch im Kanton Zug erlaubt werden. Zudem werden die Vorgaben für Beiträge aus dem Lotteriefonds und dem Sportfonds präzisiert.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0