Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR); Änderung
(V 2024-01-05)Grosser Rat Aargau (AG)05.01.2024
Profil
- Typ
- Vernehmlassung
- Status
- abgeschlossen
- Parlament
- Grosser Rat Aargau (AG)
- Nummer
- V 2024-01-05
- Beginn
- 05.01.2024
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- e6cedfcf-7581-43b2-b8d5-5335e9b90d7d
Beiträge(1)
- Departement Volkswirtschaft und Inneres
Verlauf(2)
- FristRegierung
- Eingereicht
Dokumente(7)
- 5. Januar 2024
Texte(2)
- Kurzbeschrieb5. Januar 2024
Nach geltendem Recht legt der Regierungsrat für jedes Jahr zwei Sonntagsverkaufstage in der Adventszeit fest, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Neu sollen die Gemeinden für das jeweilige Gemeindegebiet einen weiteren Sonntagsverkaufstag im Jahr bestimmen können, an dem Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. Dazu ist eine Änderung des EG ArR nötig.
- Teaser5. Januar 2024Zukünftig sollen an einem zusätzlichen dritten Sonntag pro Jahr Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0