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Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR); Änderung

(V 2024-01-05)Vernehmlassungabgeschlossen
Grosser Rat Aargau (AG)05.01.2024
Profil
Typ
Vernehmlassung
Status
abgeschlossen
Nummer
V 2024-01-05
Beginn
05.01.2024
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
e6cedfcf-7581-43b2-b8d5-5335e9b90d7d
Beiträge(1)
  • Departement Volkswirtschaft und InneresFederführendes Departement
Verlauf(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Texte(2)
  • KurzbeschriebHTML
    5. Januar 2024

    Nach geltendem Recht legt der Regierungsrat für jedes Jahr zwei Sonntagsverkaufstage in der Adventszeit fest, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Neu sollen die Gemeinden für das jeweilige Gemeindegebiet einen weiteren Sonntagsverkaufstag im Jahr bestimmen können, an dem Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. Dazu ist eine Änderung des EG ArR nötig.

  • TeaserTEXT
    5. Januar 2024
    Zukünftig sollen an einem zusätzlichen dritten Sonntag pro Jahr Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0