Existenzsicherung von Menschen mit IV-Rente. Für eine zielgerichtete Lösung
(25.3534)- Abstimmung
- RedetextElisabeth Baume-Schneider(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
C'est un élément sensible qu'on va prendre en considération dans la révision de l'assurance-invalidité[NB]: la question de la réintégration sur le marché du travail, soit le premier ou le second marché du travail, des personnes jeunes sorties de l'école ou jusqu'à 25 ou 30 ans, parce que, effectivement, on estime que ce n'est pas un projet de vie que de débuter sa vie avec une rente. Mais, là aussi, les différentes mesures doivent être concertées avec les employeurs pour savoir quelles sont les mesures de soutien aux employeurs et quelles sont les mesures de soutien aux jeunes, pour qu'ils aient une rémunération adéquate, mais également conforme avec celles et ceux qui ont des rentes.
- RedetextThomas Bläsi(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Madame la conseillère fédérale, de nombreux jeunes qui sont à l'AI sont maintenus, dans les cantons, dans des stages non rémunérés. Il est extrêmement difficile pour les entreprises de les en faire sortir. Ne serait-il pas possible de mettre en place des ponts ou des systèmes avec des CFC pour qu'il soit plus facile pour les entreprises d'employer ces jeunes et pour éviter qu'ils soient maintenus dans des emplois non rémunérés[NB]?
- RedetextElisabeth Baume-Schneider(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Le présent postulat charge le Conseil fédéral d'examiner des mesures qui visent à garantir de manière plus durable le minimum vital des bénéficiaires de rentes AI. Il a été déposé dans la lignée d'autres interventions parlementaires visant l'introduction d'une 13e rente dans l'assurance-invalidité, ce dans une perspective d'équité dans le premier pilier.
Im Jahr 2024 erhielten etwas weniger als die Hälfte der IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger Ergänzungsleistungen. Der Zweck der Ergänzungsleistungen besteht gerade darin, das Existenzminimum der Versicherten zu sichern, wenn ihr Einkommen, insbesondere aus Renten, nicht ausreichend ist. Eine im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen durchgeführte Studie aus dem Jahr 2020 zur wirtschaftlichen Situation von IV-Rentnerinnen und -Rentnern hat gezeigt, dass diese Personengruppe ein leicht geringeres Armutsrisiko aufweist als Nicht-IV-Rentnerinnen und -Rentner. Die Studie soll als Ausgangspunkt für weitere Forschungen im Rahmen des Forschungsprogramms der IV dienen, insbesondere um die Auswirkungen der Änderungen des IV-Rentensystems im Rahmen der Weiterentwicklung der IV zu evaluieren, die am 1.[NB]Januar 2020 in Kraft getreten ist.
L'étude de l'Office fédéral de la statistique à laquelle se réfère le postulat concerne la situation économique des personnes en situation de handicap, c'est-à-dire un cercle de personnes plus large que celui des seuls bénéficiaires de rentes AI. Or, les mesures que le postulat demande d'examiner seraient exclusivement destinées aux personnes bénéficiaires de rentes AI, ce qui ne permettrait pas de répondre à la problématique plus globale mise en relief par l'Office fédéral de la statistique.
Par ailleurs, l'AI se trouve actuellement dans une situation financière avec une stabilité financière à moyen terme est remise en question. La prochaine révision de l'AI aura ainsi pour objectifs principaux de freiner la croissance des nouvelles rentes, mais surtout de favoriser l'intégration et les sorties de l'assurance ainsi que de stabiliser les finances de l'AI. La situation financière de la Confédération est également tendue et les mesures que le présent postulat demande d'examiner pourraient donc difficilement être mises en oeuvre, que ce soit dans l'AI ou via les prestations complémentaires, sans qu'il y ait bien sûr un financement mis à disposition.
Pour le Conseil fédéral, il n'est dès lors pas opportun d'examiner des mesures, qui, d'une part, ne pourront que difficilement être mises en oeuvre et, d'autre part, entraîneraient ou entreraient en contradiction avec d'autres objectifs poursuivis [PAGE 1837] dans le cadre de la prochaine révision de l'assurance-invalidité.
Pour ces raisons, au nom du Conseil fédéral, je vous invite à suivre la minorité de la commission de votre conseil et à rejeter le postulat.
- RedetextDiana Gutjahr(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Das vorliegende Postulat fordert den Bundesrat auf, Massnahmen zur besseren Existenzsicherung von IV-Rentenbeziehenden über die Invalidenversicherung (IV), die Ergänzungsleistungen (EL) oder über andere Wege zu prüfen. Dabei sollen neue Leistungen über die IV nicht zu Kürzungen bei den EL führen. Das Anliegen ist zwar verständlich, doch der Weg, den das Postulat einschlägt, ist aus unserer Sicht falsch.
Bereits in der Kommission diskutierten wir intensiv über die Einführung einer 13.[NB]IV-Rente. Diese wurde zu Recht abgelehnt, denn die Volksabstimmung bezog sich klar und eindeutig auf die AHV und nicht auf die IV. Nun soll über ein Postulat ein Bericht erarbeitet werden, der zwar keine 13.[NB]IV-Rente fordert, aber Massnahmen vorschlägt, die in dieselbe Richtung gehen sollen. Das ist ein Versuch, durch die Hintertüre eine neue Leistung zu etablieren, die wir aus guten Gründen nicht beschlossen haben.
Wir müssen ehrlich sein: Die IV ist kein Instrument für eine dauerhafte Grundsicherung. Sie ist eine Versicherung für den Fall der Invalidität und sollte, insbesondere bei jüngeren Menschen, eine temporäre Unterstützung sein. Doch die Realität sieht leider anders aus. Die Zahl der IV-Rentenbeziehenden steigt stetig. Im Jahr 2023 waren es rund 456[NB]000 Personen, im Jahr 2024 waren es bereits 461[NB]000 Personen, die eine IV-Leistung bezogen. Die Ausgaben steigen weiter, und wir müssen diese Entwicklung endlich bremsen.
Hierzu eine Randbemerkung: Der grösste Teil der IV-Rentenbeziehenden ist im erwerbsfähigen Alter, insbesondere zwischen 45 und 64 Jahren. Der Anteil der jungen Beziehenden unter 45 Jahren liegt bei über einem Drittel, was ein relevanter Punkt ist, wenn man über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der IV spricht.
Gleichzeitig bestehen bereits heute Möglichkeiten zur Existenzsicherung. Wer mit der IV-Rente nicht über die Runden kommt, kann EL beantragen; wenn auch das nicht reicht, steht die Sozialhilfe zur Verfügung. Diese Instrumente sind zielgerichtet, bedarfsorientiert und gesetzlich bereits verankert. Ein sozialer Ausbau der IV würde nicht nur die Finanzierung gefährden, sondern auch falsche Anreize setzen, und das gerade in einem Bereich, der ohnehin stark wächst - ich habe die Zahlen erwähnt. Unsere Sozialwerke stehen unter enormem Druck. Die IV hat bei der AHV nach wie vor einen Schuldenberg von über 10 Milliarden Franken. Bevor wir also über Ausbauten sprechen, müssen wir die bestehenden Herausforderungen lösen. Es wäre fahrlässig, eine neue Leistung zu prüfen, ohne die langfristige Finanzierbarkeit sicherzustellen.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: das Exportrisiko. Die Gefahr, dass Leistungen ins Ausland fliessen, besteht weiterhin. Rund 11 Prozent der Beziehenden leben im Ausland. Auch das war einer der Hauptgründe, weshalb die 13.[NB]IV-Rente in der Kommission keine Mehrheit fand. Wir möchten diese Diskussion nicht weiterführen und lehnen das Postulat deshalb ab.
Unsere Sozialwerke sind ein Fundament unserer Gesellschaft. Wir stehen in der Verantwortung, diese Systeme nicht durch gut gemeinte, aber strukturell riskante Ausbauten zu überlasten. Jede neue Leistung muss nicht nur politisch gewollt, sondern auch langfristig finanzierbar und systemgerecht sein. Die IV ist kein Auffangnetz für alle sozialen Herausforderungen. Sie ist eine Versicherung und muss auch als solche funktionieren. Wenn wir sie überfordern, gefährden wir ihre Zukunft und die Versorgung jener, die wirklich darauf angewiesen sind. Wir müssen die IV stabilisieren, nicht ausbauen.
Als starke Minderheit lehnen wir das Postulat deshalb ab, wie es auch der Bundesrat tut - aus Verantwortung gegenüber unseren Sozialwerken und der kommenden Generation.
- RedetextChristian Lohr(Die Mitte)Schweiz
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beantragt Ihnen, dem Nationalrat, mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Kommissionspostulat 25.3534, "Existenzsicherung von Menschen mit IV-Rente. Für eine zielgerichtete Lösung", anzunehmen. Mit dem Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden, verschiedene Massnahmen zu prüfen, mit denen die Existenz von IV-Rentenbeziehenden nachhaltiger gesichert werden kann. Dabei sollen Ansätze über die IV und über die Ergänzungsleistungen sowie weitere Massnahmen einbezogen werden. Wichtig ist der Mehrheit der Kommission, dass Massnahmen bei der IV nicht zu Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen führen dürfen.
Die Zahlen, die vorliegen, sind nur zu deutlich: Rund 50 Prozent aller IV-Rentenbeziehenden sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Gemäss Bundesamt für Statistik war [PAGE 1836] Ende 2022 zudem jede sechste Person mit Behinderung in der Schweiz armutsgefährdet. Wir sind der Meinung, dass das nicht sein darf und nicht sein kann. Diese Realität zeigt, dass die IV-Rente in vielen Fällen nicht existenzsichernd ist. Unsere Kommission ist der Meinung, dass es eine vertiefte Abklärung braucht, wie eine würdige Existenzsicherung gezielter gewährleistet werden kann.
Der entsprechende Postulatsbericht wird uns eine Grundlage bieten. Damit können wir später entscheiden, wie wir die Existenz von Menschen mit IV-Rente zielgerichtet sichern können. Zudem kann damit der neu entstandenen Uneinheitlichkeit in der ersten Säule entgegengewirkt werden.
In der Kommission wurde über den Inhalt des Postulates diskutiert. Der Fokus soll gemäss Mehrheit der Kommission klar auf der Frage liegen, wie die Existenzsicherung von IV-Rentenbeziehenden verbessert werden kann. Weitere statistische Auswertungen zur Herkunft von Leistungsbeziehenden, wie sie von einer Minderheit gefordert wurden, indem man noch die Nationalitätsfrage mit in den Vordergrund stellen würde, wurden von einer Mehrheit von ebenfalls 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung als nicht zielführend erachtet.
Nach Meinung der Minderheit der Kommission ist die Situation der Menschen mit IV-Renten weitgehend bekannt, insbesondere die hohe EL-Quote bei IV-Rentenbeziehenden. Sie erachtet deshalb das Postulat nicht als notwendig.
Die Mehrheit unserer Kommission ist aber von der Notwendigkeit des Postulates überzeugt. Wir brauchen eine fundierte Grundlage, um in den kommenden Jahren tragfähige Lösungen für die Existenzsicherung von Menschen mit IV-Renten zu entwickeln.
La majorité de notre commission est donc convaincue de la nécessité du postulat. Nous avons besoin d'une base solide pour développer dans les années à venir des solutions viables permettant d'assurer la subsistance des personnes bénéficiant d'une rente AI.
Au nom de la commission, je vous demande d'adopter le postulat.
- Redetext
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