Schluss mit dem Entlastungspaket 2027
(25.3412)- Redetext
- RedetextUrsula Zybach(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Als ich die Motion im März 2025 einreichte, stand das Entlastungspaket noch ganz am Anfang seines politischen Weges. Damals lagen 59 Massnahmen auf dem Tisch, davon 23 mit Gesetzesänderungen und 36 über weitere Anpassungen. Betroffen waren praktisch alle Aufgabenbereiche des Bundes. Damit war auch klar, dass die Beratungen zu diesem Paket einen riesigen Aufwand bedeuten würden - für die Verwaltung, für sämtliche betroffenen Organisationen und auch für uns in der Politik. Meine Motion verlangte deshalb, diese Arbeiten zu beenden. Heute, eineinhalb Jahre später, ist klar: Dieser Auftrag ist ziemlich überholt. Das Parlament hat das Paket beraten und im März dieses Jahres verabschiedet.
Trotzdem lohnt sich ein Blick zurück. Denn der parlamentarische Prozess hat einige der Fragen deutlich gemacht, die mich damals zu dieser Motion bewogen haben:
1. Aus dem grossen Entlastungspaket ist am Ende ein deutlich kleineres Paket geworden. Der Bundesrat wollte den Haushalt ursprünglich um 2,4 Milliarden Franken und in den Folgejahren um je 3 Milliarden Franken entlasten. Beschlossen wurden schliesslich Kürzungen in Höhe von 1,4 Milliarden für das Jahr 2027 und von je 1,9 Milliarden für die Jahre 2028 und 2029. Das Parlament hat das ursprüngliche Paket also ziemlich zerzupft, verändert und reduziert.
2. Es hat sich deutlich gezeigt, wie schwierig es ist, den Bundeshaushalt zu entlasten, indem Kosten auf andere Staatsebenen verschoben werden. Genau davor hatten unter anderem die Kantone früh gewarnt. Auch die Städte und Gemeinden betonten, dass eine Entlastung des Bundes nicht einfach dadurch erreicht werden darf, dass am Ende Kantone und Gemeinde mehr bezahlen müssen. Ein Beispiel aus dem Asylbereich: Durch die Verkürzung der Unterstützungsfrist des Bundes von sieben auf fünf Jahre entstehen einfach zusätzliche Belastungen der Kantone - gespart wurde da nichts.
3. Gleichzeitig mit dem Entlastungspaket lief das Projekt "Entflechtung 2027". In dessen Rahmen sollte eigentlich systematisch geklärt werden, welche Aufgaben der Bund und welche die Kantone übernehmen und eben auch, wie und durch wen diese Aufgaben finanziert werden. Ich hatte bereits in meiner Motion darauf hingewiesen, dass es eigentlich nicht sinnvoll ist, diese beiden Prozesse miteinander zu kombinieren, doch sie wurden miteinander kombiniert. Im Mai dieses Jahres zeigte sich denn auch die Finanzkommission des Nationalrates ausdrücklich enttäuscht über den Stand der Arbeiten beim Projekt "Entflechtung 2027".
4. Auch beim Personal in der Bundesverwaltung wurde gespart. Mit der Bundesverwaltung arbeiten wir eng zusammen und sind immer und immer wieder dankbar für all das, was sie für uns, aber vor allem auch für die Bevölkerung leistet. Mit Einsparungen von insgesamt 300 Millionen Franken im Eigenbereich, davon etwa 100 Millionen bei den Arbeitsbedingungen, wurde einmal mehr unnötig beim Personal angesetzt. Es ist besonders stossend, dass dabei auch Massnahmen ergriffen wurden, die ältere und langjährige Mitarbeitende betreffen. Gleichzeitig erwartet die Politik, dass die Menschen länger arbeiten und dass die Bundesverwaltung trotz Fachkräftemangel ihre Aufgabe perfekt erledigt. Diese Widersprüche sind nicht nachvollziehbar.
5. Die Debatte hat gezeigt, dass Kürzungen nicht nur einen Betrag in der Bundesrechnung verändern. Beim Gebäudeprogramm wurde beispielsweise intensiv darüber diskutiert, welche Auswirkungen weniger Bundesmittel auf Investitionen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, auf die Kantone und selbstverständlich auch auf die hier intensiv diskutierte Energiewende sowie letztlich eben auch auf das lokale Gewerbe haben. Ähnliche Diskussionen führten wir hier in diesem Saal bei Bildung und Forschung, beim öffentlichen Verkehr, bei der internationalen Zusammenarbeit und auch im Umweltbereich.
Schliesslich bleibt die grundsätzliche finanzpolitische Frage bestehen: Für eine langfristige Finanzpolitik braucht es tragfähige Lösungen auch auf der Einnahmenseite. Selbst der Bundesrat hält inzwischen fest, dass das beschlossene Entlastungspaket die finanzpolitischen Herausforderungen nicht abschliessend löst. Selbst nach der Umsetzung dieser Massnahmen bestehen in den kommenden Jahren weiterhin erhebliche Herausforderungen für den Bundeshaushalt.
Meine Motion wollte im März 2025 verhindern, dass sehr viel politischer und administrativer Aufwand in ein Paket investiert wird, dessen Ausgestaltung, Auswirkungen und Zusammenspiel, auch im Bereich der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, nicht genügend geklärt waren. Inzwischen hat dieser Prozess stattgefunden. Das Parlament hat entschieden. Das ursprüngliche Paket wurde verändert, und sein Volumen wurde reduziert. Wir haben die Schweiz damit keinen einzigen Schritt vorwärtsgebracht.
Der Auftrag meiner Motion, die Arbeiten am Entlastungspaket zu stoppen, kann deshalb heute nicht mehr erfüllt werden, und ich ziehe die Motion daher zurück.
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