Zum Hauptinhalt springen

Abgabe von Taschenmunition

(07.3277)MotionErledigt
Schweiz16.04.2007
Profil
Typ
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
07.3277
Beginn
16.04.2007
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20073277
Traktanden
Abstimmungen(1)
Beiträge(1)
  • Sicherheitspolitische Kommission StänderatUrheber/in
Verlauf(10)
  • Abschreibung
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Angenommen
  • Zustimmung
    Ständerat
  • Die Motion wird mit folgender Änderung angenommen: "... . Der Bundesrat soll mindestens einmal pro Legislatur die Sicherheitslage neu beurteilen."
    Nationalrat
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Abgabe von Taschenmunition
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat ist bereit, die Heimabgabe der Taschenmunition an aktive Armeeangehörige künftig von der sicherheitspolitischen Lage abhängig zu machen. Die Taschenmunition soll deshalb den Armeeangehörigen bis auf Weiteres nicht mehr nach Hause mitgegeben werden. Davon ausgenommen sind die für Ersteinsätze vorgesehenen Bereitschaftsformationen der Armee. Das VBS wird nach vorgängiger Konsultation der Sicherheitspolitischen Kommissionen die Grundsätze der Abgabe festlegen und die Verordnung des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (SR 514.101) entsprechend anpassen. An den Regelungen und Voraussetzungen über die Heimabgabe der persönlichen Waffe ändert sich nichts.

    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, in der heutigen sicherheitspolitischen Lage auf die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause zu verzichten. Ausnahmen von dieser Regelung sind für Truppen vorzusehen, welche Ersteinsätze zu leisten haben.

  • BegründungTEXT

    Siehe Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates zur Motion Fetz 06.3351, "Für mehr häusliche und öffentliche Sicherheit. Keine Taschenmunition mehr zu Hause", vom 16. April 2007.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0