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Liberalisierung gewerbsmässiger Personentransporte in Tourismusgebiete

(05.3814)MotionErledigt
Schweiz14.12.2005
Profil
Typ
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
05.3814
Beginn
14.12.2005
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20053814
Abstimmungen(1)
Beiträge(25)
  • Fritz SchiesserMitunterzeichner/inFDP.Die Liberalen
  • Françoise SaudanMitunterzeichner/inFDP.Die Liberalen
  • Peter BrinerMitunterzeichner/inFDP.Die Liberalen
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • Carlo Schmid-SutterMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
Verlauf(6)
  • Erledigt
  • Annahme
    Nationalrat
  • Angenommen
  • Motion an 2. Rat
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    Bundesrat
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Liberalisierung gewerbsmässiger Personentransporte in Tourismusgebiete
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Die heute geltenden Bestimmungen des Personenbeförderungsrechtes sind sehr eng gefasst und in der Anwendung kompliziert. Eine Überprüfung der Rechtsgrundlagen zur Erteilung von Personenbeförderungskonzessionen ist demzufolge sinnvoll. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass entsprechende Anpassungen erforderlich wären, so könnten diese auf Verordnungsstufe vorgenommen werden. Ziel wäre dann eine Inkraftsetzung im Hinblick auf die Wintersaison 2006/07.

    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Personenbeförderungskonzession (VPK; SR 744.11) umgehend anzupassen, damit gewerbsmässige Personentransporte zwischen den schweizerischen Flughäfen und den Tourismusgebieten auch in der bevorstehenden Wintersaison möglich sind.

  • BegründungTEXT

    Die Zahl der mit Flugzeugen in die Schweiz reisenden Gäste der verschiedenen Tourismusregionen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Auch in der Wintersaison bringen Charterflüge zahlreiche Gäste in die Schweiz, die in unseren Berggebieten ihre Ferien verbringen wollen.

    Ihre Weiterreise von den verschiedenen Flughäfen in die Tourismusgebiete wurde bisher saisonal teilweise mit Cars oder Kleinbussen sichergestellt, da eine verhältnismässige Anreise mit dem öffentlichen Verkehr nicht möglich ist.

    Gemäss den Konzessionsbestimmungen der VPK unterliegen diese gewerbsmässigen Personentransporte einer Bewilligungspraxis. Für die Bewilligungen sind die Kantone zuständig. Die Bewilligungen können erteilt werden, sofern kein von der öffentlichen Hand durch Betriebs- und Investitionsbeiträge mitfinanziertes Verkehrsangebot wesentlich konkurrenziert wird.

    Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat es an seiner Sitzung vom 9. November 2005 abgelehnt, für die Personenbeförderung zwischen dem Flughafen Kloten und verschiedenen Standorten im Kanton Graubünden bzw. dem Berner Oberland eine derartige generelle und umfassende Bewilligung zu erteilen, da die geltenden gesetzlichen Bestimmungen dies nicht zulassen würden. Er erteilte jedoch eine kantonale Bewilligung für gewerbliche Personentransporte in den Randstunden.

    Damit können die Gäste in diesem Winter dennoch nicht umfassend wie bisher in die genannten Tourismusdestinationen reisen, da viele Charterflüge am Samstagmorgen ankommen. Für die genannten Tourismusregionen besteht die Gefahr, dass sie ein wichtiges Gästesegment verlieren.

    Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat deshalb mit Schreiben vom 3. Oktober 2005 dem Schweizer Tourismusverband und dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband angekündigt, die Konzessions- und Bewilligungspflicht zu überprüfen. Ziel ist es, eine gewisse Liberalisierung für diese volkswirtschaftlich bedeutenden Transporte zu erreichen.

    Da die Bahnreform 2 nicht wie geplant per 1. Januar 2007 in Kraft treten wird, soll dieser Liberalisierungsschritt gemäss BAV in einem separaten Verfahren geprüft werden. Dieser Schritt kann vom Bundesrat unabhängig und schnell vorgezogen werden.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0