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Verweis des Luftfahrtgesetzes auf das EG-Recht

(02.3469)MotionErledigt
Schweiz19.09.2002
Profil
Typ
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
02.3469
Beginn
19.09.2002
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20023469
Beiträge(1)
  • Geschäftsprüfungskommission StänderatUrheber/in
Verlauf(5)
  • Erledigt
  • Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen
    Ständerat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    Bundesrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Verweis des Luftfahrtgesetzes auf das EG-Recht
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat anerkennt das Anliegen der GPK-S, die Geltung der (mit dem bilateralen Luftverkehrsabkommen von der EU übernommenen) EG-Verordnung 2470/92 im Landesrecht besser sichtbar zu machen.

    Die von der GPK-S vorgeschlagene Verweisung auf diese EG-Verordnung in Artikel 27 LFG hätte allerdings folgende Nachteile:

    - Die Schweiz hat mit dem bilateralen Luftverkehrsabkommen eine ganze Reihe von EG-Erlassen übernommen. Es läge deshalb nicht im Interesse der Rechtssicherheit, wenn das Luftfahrtgesetz (LFG) einzig auf die EU-Verordnung 2407/92 verweisen würde.

    - Die EG-Verordnung 2407/92 gehört zu jenen Erlassen der EU, die mit dem Inkrafttreten des bilateralen Luftverkehrsabkommens auf den 1. Juli 2002 in der Schweiz direkt anwendbar geworden sind. Die wortgetreue Umsetzung der Motion der GPK-S würde deshalb den falschen Eindruck erwecken, als müsse erst das LFG geändert werden, damit die EG-Verordnung 2407/92 auch in der Schweiz gilt.

    Der Bundesrat ist bereit, eine rechtstechnische Lösung zu prüfen, mit welcher dem Anliegen der GPK-S ohne diese Nachteile entsprochen werden könnte, und der GPK-S über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.

    Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • Eingereichter TextTEXT

    Die GPK-S beauftragt den Bundesrat, dem Parlament einen Entwurf zu einem revidierten Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe c des Luftfahrtgesetzes vorzulegen. Der revidierte Artikel hat bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Anforderungen der EG-Verordnung 2407/92 zu verweisen.

  • BegründungTEXT

    Die Kommission verweist auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0