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Revision des Militärgesetzes

(99.3043)PostulatErledigt
Schweiz05.02.1999
Profil
Typ
Postulat
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
99.3043
Beginn
05.02.1999
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19993043
Beiträge(2)
  • Sicherheitspolitische Kommission StänderatUrheber/in
  • Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und SportFederführendes Departement
Verlauf(5)
  • Erledigt
  • Annahme
    Ständerat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    Bundesrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(3)
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Revision des Militärgesetzes
  • Eingereichter TextTEXT

    Im Rahmen der vorzeitigen Teilrevision des Militärgesetzes bitten wir den Bundesrat, folgende Formulierung von Artikel 66 zu prüfen:

    Abs. 1

    Friedensförderungsdienst oder Friedenserhaltungsdienst im internationalen Rahmen können nur Schweizer Personen oder Schweizer Truppen leisten, die eigens dafür ausgebildet sind.

    Abs. 2

    Die Anmeldung für die Teilnahme an einer friedensfördernden oder friedenserhaltenden Operation ist freiwillig.

    Abs. 3

    Der Bundesrat legt im Einzelfall fest, wie weit Massnahmen zum Schutz der eingesetzten Personen und Truppen zu treffen sind.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0