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Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)

(96.3249)MotionErledigt
Schweiz10.06.1996
Profil
Typ
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
96.3249
Beginn
10.06.1996
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19963249
Beiträge(22)
  • Peter FöhnMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
  • Josef KunzMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
  • Samuel SchmidMitunterzeichner/inBürgerlich-Demokratische Partei
  • BundeskanzleiFederführendes Departement
  • Albrecht RychenMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
Verlauf(6)
  • Erledigt
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Annahme. Damit ist auch die gleichlautende Motion des Ständerates, Nr. 96.3255 angenommen.
    Nationalrat
  • Motion an 2. Rat
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    Bundesrat
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament unverzüglich eine überarbeitete Fassung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vorzulegen:

    - welche die unbestrittenen Teile der Abstimmungsvorlage vom 9. Juni 1996 enthält; und

    - die eine Regierungs- und Verwaltungsreform ohne Staatssekretäre und Staatssekretärinnen vorsieht.

  • BegründungTEXT

    Die Notwendigkeit und die Dringlichkeit einer Verwaltungsreform werden durchwegs anerkannt.

    Streitpunkt aller Diskussionen im Parlament und im Abstimmungskampf war die Frage der Staatssekretäre und Staatssekretärinnen. Alle anderen wesentlichen Reformen, welche eine effizientere, flexiblere, modernere und kostensparende Verwaltungstätigkeit anstreben, blieben unbestritten.

    Schon im Januar 1995 nach der Rückweisung der Revisionsvorlage durch den Nationalrat hatte eine um den Bereich Staatssekretäre und Staatssekretärinnen "abgespeckte" Vorlage bestanden. Es dürfte ohne grossen Aufwand möglich sein, die Vorlage in kürzester Zeit entsprechend zu überarbeiten und dem Parlament vorzulegen, um ein rasches Vorantreiben der Reformen zu ermöglichen.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0