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Krankenkassen - Prämienverbilligung

(95.3572)PostulatErledigt
Schweiz07.12.1995
Profil
Typ
Postulat
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
95.3572
Beginn
07.12.1995
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19953572
Beiträge(67)
  • Judith StammMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Rudolf StrahmMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Jost GrossMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Departement des InnernFederführendes Departement
  • Vreni HubmannMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
Verlauf(5)
  • Erledigt
  • Annahme
    Nationalrat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    Bundesrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Krankenkassen - Prämienverbilligung
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • Eingereichter TextTEXT

    Wir bitten den Bundesrat, in einem jährlichen Bericht über die Durchführung der Prämienverbilligung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) durch die Kantone Auskunft zu geben.

  • BegründungTEXT

    Seit Vorliegen des Berichtes der Expertenkommission Schoch über die Revision des KVG war klar, dass am Kopfprämiensystem zur Bemessung der Krankenkassenprämien festgehalten werden würde. Als soziale Abfederung wurde ein Prämienverbilligungssystem vorgeschlagen, das - ursprünglich in der Kompetenz des Bundes - bezüglich der Anspruchsberechtigung der Versicherten und der Höhe der dafür einzusetzenden Aufwendungen für die ganze Schweiz klare und für die Betroffenen transparente Verhältnisse geschaffen hätte.

    Heute muss festgehalten werden, dass wir 26 verschiedene kantonale Lösungen haben, welche die Prämienverbilligung zum Spielball kantonaler "Sozialpolitiken" verkommen lässt. Die Zukunft wird zeigen, ob nicht im Abstimmungskampf zu grosse Versprechungen gemacht wurden und ob nicht einmal mehr beispielsweise mittlere Einkommen mit Prämiensprüngen fertig werden müssen, welche ihre wirtschaftliche Kraft übersteigen, aber nicht in den Bereich der Prämienverbilligung hinabreichen.

    Wir finden es angesichts dieser wenig durchsichtigen Zukunftsperspektive als angezeigt, dass der Bundesrat bzw. das Bundesamt für Sozialversicherung jährlich über den Vollzug der Prämienverbilligung Bericht erstattet.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0