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Cessna-Absturz in den Bodensee. Kosten

(94.1047)Einfache AnfrageErledigt
Schweiz18.03.1994
Profil
Typ
Einfache Anfrage
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
94.1047
Beginn
18.03.1994
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19941047
Beiträge(1)
  • Edgar OehlerUrheber/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
Verlauf(2)
  • Erledigt
  • Eingereicht
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Cessna-Absturz in den Bodensee. Kosten
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat anerkennt durchaus, dass alle an der Bergung des Flugzeuges Beteiligten gute Arbeit geleistet haben. Diese Tatsache allein rechtfertigt jedoch noch keineswegs eine Kostenübernahme durch den Bund. Zwischen dem Bund und der Regierung des Kantons St. Gallen konnte nun jedoch kürzlich eine einvernehmliche Lösung bezüglich der Tragung der Bergungskosten der deutschen Cessna-Maschine gefunden werden.

  • Eingereichter TextTEXT

    Mit tiefer Besorgnis haben die Bewohner rund um den Bodensee die Entwicklung des mysteriösen Absturz der Cessna-Maschine am Bodensee verfolgt. Die Bevölkerung fürchtete wegen der schwerwiegenden Gerüchte um ihr Trinkwasser und damit um ihre Lebensgrundlage.

    Nachdem die Befürchtungen glücklicherweise nicht zu Tatsachen wurden, überrascht es, mit welchem Gerangel nunmehr über die Finanzierung der Bergungskosten gestritten wird. Dabei überrascht namentlich die Tatsache, dass der Bund entgegen bisheriger Praxis unnötige Diskussionen um die Übernahme der Kosten führt und sich in eine briefliche Auseinandersetzung mit dem Kanton St. Gallen einlässt. Dabei deutet vieles darauf hin, dass die bundesdeutschen Nachbarn bereit sind, ihren Teil der Kosten zu übernehmen.

    Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass es sich bei dieser Auseinandersetzung um eine unnötige Diskussion handelt und der Bund im Interesse der betroffenen Bevölkerung nicht nur berechtigte Anordnungen für die Bergung erteilt, sondern hierfür auch die Kosten übernimmt, um so mehr als es sich finanziell um eine Bagatelle handelt. Es darf doch nicht sein, dass letztlich die Kantonspolizei St. Gallen, die zusammen mit ihren deutschen Kollegen und Bergungsmannschaften eine hervorragende und europaweit anerkannte Arbeit ausgeführt hat, auf den Rechnungen sitzen bleibt.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0