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Möglichkeit, den Anteil privater Sender am Ertrag der Abgabe für Radio und Fernsehen zu erhöhen

(22.3319)MotionErledigt
Schweiz18.03.2022
Profil
Typ
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
22.3319
Beginn
18.03.2022
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20223319
Beiträge(2)
  • Lorenzo QuadriUrheber/inLega dei Ticinesi
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
Verlauf(4)
  • Erledigt
  • Zurückgezogen
  • Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    Bundesrat
  • Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Möglichkeit, den Anteil privater Sender am Ertrag der Abgabe für Radio und Fernsehen zu erhöhen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Die eingereichte parlamentarische Initiative von Ständerat Philippe Bauer 22.407 "Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe" sowie die parlamentarische Initiative der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats 22.425 "Ausbau der bewährten Medienfördermassnahmen" haben das Anliegen der Motion bereits aufgenommen: Beide parlamentarischen Initiativen sehen eine Erhöhung des Anteils der Radio- und Fernsehabgabe für private Veranstalter auf 6 bis 8 Prozent vor.

    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem der Anteil der Privatsender am Ertrag aus der Abgabe für Radio und Fernsehen von den heutigen 4-6 Prozent auf 6-8 Prozent erhöht wird.

  • BegründungTEXT

    Am vergangenen 13. Februar hat das sogenannte Medienpaket in der Volksabstimmung Schiffbruch erlitten. Umstritten war vor allem eine weitere Förderung der Printmedien (von der in erster Linie die grossen Verlagshäuser profitiert hätten) und der Online-Medien. (Gegen die Förderung der Online-Medien wurde vor allem angeführt, sie führe zu Marktverzerrungen und sie bilde eine direkte Medienförderung zweifelhafter Verfassungsmässigkeit.)

    Völlig unumstritten dagegen war die Erhöhung des Anteils der privaten Sender am Ertrag aus der Abgabe für Radio und Fernsehen. Heute liegt dieser Anteil zwischen 4-6 Prozent (2019 hat der Bundesrat den Anteil auf 6 Prozent festgesetzt). Das an der Urne abgelehnte Medienpaket sah einen Anteil von 6-8 Prozent vor.

    Die Einführung der Möglichkeit, den Anteil privater Sender am Ertrag aus der Abgabe für Radio und Fernsehen in bescheidenem Umfang zu erhöhen, stellt einen kleinen Schritt dar zur Unterstützung der Informationsvielfalt, der im Einklang steht mit dem Volkswillen.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0