Verordnung über die Ombudsstelle; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren
(V 33124)Landrat Uri (UR)19.08.2016
Texte(1)
Sortiert nach Rededatum, Absteigend
Sortieren nach
Format
1 Ergebnisse
- Lead19. August 2016Mit dem vorliegenden Erlassentwurf werden die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung einer Ombudsstelle geschaffen: es werden deren Organisation und Zuständigkeit normiert auf Verord-nungsstufe. Die Verordnung regelt Zweck und Aufgaben der Ombudsstelle, deren Überprüfungs-befugnis und Wirkungsbereich, das Verfahren, sowie die Wahl der Ombudsfrau oder des Om-budsmanns sowie deren Rechtsstellung und Organisationsform.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober 2016. Eingaben sind zu richten an ds.la@ur.ch
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0