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Geschäftsreglement des Nationalrates. Aenderung

(98.430)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz02.09.1998
Profil
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
98.430
Beginn
02.09.1998
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19980430
Beiträge(2)
  • Büro NationalratUrheber/in
  • ParlamentFederführendes Departement
Verlauf(5)
  • AS 1999 161
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Annahme in der Schlussabstimmung
    Nationalrat
  • Behandelt vom Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Geschäftsreglement des Nationalrates. Aenderung
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet das Büro des Nationalrates die folgende parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes:

    Geschäftsreglement des Nationalrates

    Änderung vom

    Der Nationalrat

    gestützt auf Artikel 8bis des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171.11),

    nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom ...(BBl 1998 )

    beschliesst:

    I

    Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom 22. Juni 1990 (SR 171.13) wird wie folgt geändert:

    Art. 64bis Zwischenfrage

    1 Ratsmitglieder und Vertreter des Bundesrates können am Schluss eines Votums dem Redner zu einem bestimmten Punkt seiner Ausführungen eine kurze und präzise Zwischenfrage stellen; eine Begründung ist nicht zulässig.

    2 Die Zwischenfrage darf erst gestellt werden, wenn sie der Redner auf eine entsprechende Frage des Präsidenten zulässt.

    3 Der Redner beantwortet eine Zwischenfrage sofort. Die Antwort soll kurz sein.

    Art. 71 Abs. 2

    2 Im übrigen beträgt die Redezeit höchstens

    - 5 Minuten für die Begründung von Anträgen,

    - ...

    II

    Inkrafttreten

    Diese Änderung tritt am ... in Kraft.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0