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Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

(96.307)StandesinitiativeErledigt
Schweiz08.07.1996
Profil
Typ
Standesinitiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
96.307
Beginn
08.07.1996
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19960307
Beiträge(5)
  • Francine JeanprêtreUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Kommission für Rechtsfragen SRZuständige Kommission
  • Rolf EnglerUrheber/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Kommission für Rechtsfragen NRZuständige Kommission
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(4)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Ständerat
  • Behandelt vom Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung ersucht die Republik und Kanton Neuenburg die Bundesversammlung mit dieser Standesinitiative, das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BewG) so zu ändern, dass die Kantone, die dies wünschen:

    a. auf gesetzlichem Wege den Vollzug so regeln können, dass:

    - der Erwerb durch eine natürliche Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit eines am Ort ihres rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitzes als Hauptwohnung dienenden Grundstückes nicht mehr der Bewilligungspflicht unterstellt ist;

    - der Erwerb eines im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Bst. a BewG als ständige Betriebsstätte dienenden Grundstückes durch Personen im Ausland, die rechtmässig im Handelsregister eingetragen sind, nicht mehr der Bewilligungspflicht unterstellt ist;

    b. für Ferienwohnungen oder Wohneinheiten in einem Apparthotel ein zusätzliches Reservekontingent beanspruchen können, auf das direkt zurückgegriffen werden kann, wenn ihre volkswirtschaftlichen Interessen es erfordern.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0