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Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

(96.304)StandesinitiativeErledigt
Schweiz13.06.1996
Profil
Typ
Standesinitiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
96.304
Beginn
13.06.1996
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19960304
Beiträge(5)
  • Francine JeanprêtreUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Kommission für Rechtsfragen NRZuständige Kommission
  • Rolf EnglerUrheber/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Kommission für Rechtsfragen SRZuständige Kommission
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(4)
  • Keine Folge gegeben
    Ständerat
  • Erledigt
  • Behandelt vom Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung ersucht der Kanton Genf die Bundesversammlung, das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 so zu ändern, dass die Kantone, die dies wünschen:

    a. auf gesetzlichem Wege den Vollzug so regeln können, dass

    - der Erwerb eines Grundstückes durch eine Person ausländischer Staatsangehörigkeit mit nach fremdenpolizeilichen Vorschriften rechtsgültigem Wohnsitz im Standortkanton des Grundstücks direkt in das Grundbuch eingetragen werden kann;

    - der Erwerb eines Grundstückes durch ein Unternehmen, das vorschriftsgemäss im Handelsregister des Standortkantons des Grundstücks eingetragen ist, direkt in das Grundbuch eingetragen werden kann mit dem Vermerk, dass das betreffende Grundstück dem Eigenbedarf dieses Unternehmens zu dienen hat;

    b. für Ferienwohnungen oder Wohneinheiten in einem Apparthotel ein zusätzliches Reservekontingent beanspruchen können, auf das direkt zurückgegriffen werden kann, wenn ihre volkswirtschaftlichen Interessen es erfordern.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0