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Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

(96.303)StandesinitiativeErledigt
Schweiz15.05.1996
Profil
Typ
Standesinitiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
96.303
Beginn
15.05.1996
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19960303
Beiträge(5)
  • Francine JeanprêtreUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Kommission für Rechtsfragen NRZuständige Kommission
  • Rolf EnglerUrheber/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Kommission für Rechtsfragen SRZuständige Kommission
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(4)
  • Keine Folge gegeben
    Ständerat
  • Erledigt
  • Behandelt vom Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung ersucht der Kanton Wallis die Bundesversammlung mit dieser Standesinitiative, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) in dem Sinne zu ändern, dass diejenigen Kantone, die darum ersuchen:

    a. im Gesetzgebungsverfahren Ausführungsbestimmungen erlassen können, damit:

    - der Erwerb eines Grundstückes durch eine natürliche Person im Ausland als Hauptwohnung am Ort ihres rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitzes nicht der Bewilligungspflicht unterstellt ist;

    - der Erwerb eines Grundstückes durch Personen im Ausland, die rechtsgültig im Handelsregister eingetragen sind, als ständige Betriebsstätte im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 lit. a BewG nicht der Bewilligungspflicht unterstellt ist;

    b. direkt ein zusätzliches Reservekontingent für Ferienwohnungen oder Wohneinheiten in einem Apparthotel beanspruchen können, wenn es ihre wirtschaftlichen Interessen erfordern.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0