Aufnahme der Staatsstrasse über den Seedamm Rapperswil SG in das Nationalstrassennetz
(96.302)Schweiz09.05.1996
Texte(2)
Sortiert nach Rededatum, Absteigend
Sortieren nach
Format
2 Ergebnisse
- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung ersucht der Kanton St. Gallen die Bundesversammlung, die seequerende Staatsstrasse Nr. 17/21 Rapperswil (heutiger Seedamm) in das Nationalstrassennetz oder in eine höher klassierte eidgenössische Hauptstrasse aufzunehmen, allenfalls durch entsprechende Gesetzesänderungen. Ebenfalls ist die Anwendung des "Road Pricing" zu prüfen.
- Titel des GeschäftesAufnahme der Staatsstrasse über den Seedamm Rapperswil SG in das Nationalstrassennetz
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0