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Sofortmassnahmen zugunsten der Landwirtschaft

(95.308)StandesinitiativeErledigt
Schweiz11.12.1995
Profil
Typ
Standesinitiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
95.308
Beginn
11.12.1995
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19950308
Beiträge(3)
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben NRZuständige Kommission
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben SRZuständige Kommission
  • StänderatInitialer Rat
Verlauf(4)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Behandelt vom Ständerat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Sofortmassnahmen zugunsten der Landwirtschaft
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Kanton Basel-Landschaft beantragt, gestützt auf Artikel 93, Absatz 2 der Bundesverfassung, dass auf dem Weg der Dringlichkeit folgende Massnahmen ergriffen werden:

    1. Die Mittel für Direktzahlungen an die Landwirtschaft sind so festzulegen, dass sie die Einkommenseinbussen, die durch Verlust der Preis- und Absatzgarantien entstehen, vollständig ausgleichen.

    2. Der Ausgleich ist auch für die Preisreduktion zu gewährleisten, die 1996 vorgenommen wird.

    3. Die Erhöhung der Direktzahlungen hat nach Landwirtschaftsgesetz Artikel 31b zu erfolgen.

    4. Sämtliche Normen im Bereich des Agrarrechts sind umgehend zwecks Deregulierung zu überprüfen.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0