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Kantonsbildungen und Veränderungen von Kantonsgebieten

(95.306)StandesinitiativeErledigt
Schweiz01.09.1995
Profil
Typ
Standesinitiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
95.306
Beginn
01.09.1995
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19950306
Beiträge(4)
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Kommission 96.091-NRZuständige Kommission
  • Kommission 96.091-SRZuständige Kommission
  • StänderatInitialer Rat
Verlauf(6)
  • Abschreibung
    Ständerat
  • Erledigt
  • Von beiden Räten behandelt
  • Folge gegeben
    Nationalrat
  • Behandelt vom Ständerat
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Kantonsbildungen und Veränderungen von Kantonsgebieten
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Kanton Jura verlangt, in Ausübung seines Initiativrechts gemäss Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung, dass folgende Bestimmung in der Verfassung verankert wird:

    1. Die Bildung neuer Kantone und Kantonszusammenlegungen erfordern die Zustimmung von Volk und Ständen.

    2. Gebietsveränderungen zwischen Kantonen erfordern die Zustimmung der Bundesversammlung.

    3. Die Bundesversammlung regelt in jedem Einzelfall das Verfahren bei solchen Gebietsveränderungen sowie die Rechte und Pflichten des Bundes und der Kantone in den verschiedenen Etappen dieses Verfahrens und bestimmt, welchen Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen das Recht zusteht, über ihre Kantonszugehörigkeit abzustimmen

    4. Interkantonale Grenzkorrekturen werden zwischen den betroffenen Kantonen vereinbart.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0