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Erhöhung der Zahl der Bundesrichter

(94.412)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz20.05.1994
Profil
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
94.412
Beginn
20.05.1994
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19940412
Beiträge(6)
  • Bruno FrickUrheber/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Geschäftsprüfungskommission StänderatUrheber/in
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Geschäftsprüfungskommission NationalratZuständige Kommission
  • Geschäftsprüfungskommission StänderatZuständige Kommission
Verlauf(3)
  • Erledigt
  • Nichteintreten
    Ständerat
  • Von beiden Räten behandelt
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Erhöhung der Zahl der Bundesrichter
  • Eingereichter TextTEXT

    Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege

    Aenderung vom ...

    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

    gestützt auf Artikel 107 Absatz 2 der Bundesverfassung,

    nach Prüfung einer parlamentarischen Initiative der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 20. Mai 1994

    und der Stellungnahme des Bundesrates vom ...

    beschliesst:

    I

    Das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 16. Dezember 1943 wird wie folgt geändert:

    Artikel 1 Absatz 1 Mitglieder, nebenamtliche Richter

    1Das Bundesgericht besteht aus höchstens 36 Mitgliedern sowie aus 15 nebenamtlichen Richtern oder Richterinnen.

    Artikel 12 Absatz 1

    1Das Bundesgericht bestellt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Kalenderjahren folgende Abteilungen:

    a. drei öffentlichrechtliche Abteilungen für die staats- und verwaltungsrechtlichen Geschäfte.

    II

    Schlussbestimmungen

    1 Der Bundesbeschluss vom 23. März 1984 über eine vorübergehende Erhöhung der Zahl der Ersatzrichter und Urteilsredaktoren des Bundesgerichtes wird auf den 31. Dezember 1996 aufgehoben.

    2 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

    3 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0