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Postgebühren für gemeinnützige Institutionen

(94.3251)PostulatErledigt
Schweiz16.06.1994
Profil
Typ
Postulat
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
94.3251
Beginn
16.06.1994
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19943251
Beiträge(110)
  • Peter SchmidMitunterzeichner/inDie Grünen
  • Rosmarie BärMitunterzeichner/inFL
  • Martin BundiMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • Judith StammMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
Verlauf(4)
  • Erledigt
  • Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt
    Nationalrat
  • Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    Bundesrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Postgebühren für gemeinnützige Institutionen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 30. Mai 1994 seinen Standpunkt in dieser Angelegenheit ausführlich begründet. Er sieht zur Zeit keinen Anlass, darauf zurückzukommen. Dort, wo der Bund ein besonderes Interesse an der gemeinnützigen Tätigkeit einer Organisation hat, leistet er bereits heute direkte Beiträge. Angesichts der desolaten Lage der Bundesfinanzen kann die Schaffung neuer Subventionstatbestände jedoch nicht zur Diskussion stehen.

    Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • Eingereichter TextTEXT

    Die Antwort des Bundesrates zu meiner Einfachen Anfrage (94.1000) vom 1. März 1994 ist für die Betroffenen unbefriedigend. Deshalb bitte ich den Bundesrat zu prüfen, wie die steigende Belastung durch die geplanten AZ-Postgebühren für gemeinnützige Institutionen im Post- und Zahlungsverkehr vom Bund teilkompensiert werden kann.

  • BegründungTEXT

    Einmal mehr stellen die PTT für den Post- und Zahlungsverkehr Gebührenerhöhungen in Aussicht. Besonders ins Gewicht fällt dabei die neue Tarifordnung für Zeitungen, wie sie derzeit vorbereitet wird. Geplant ist, dass Zeitungen nur noch dann zum vergünstigten AZ-Tarif befördert werden, wenn sie mindestens acht- bis zehnmal jährlich erscheinen (bisher: viermal) und eine Mindestauflage von 1000 Exemplaren (bisher: 100) aufweisen.

    Für Zeitungen etwa zahlreicher karitativer Organisationen, welche die neuen Bedingungen nicht erfüllen, bringt die revidierte Tarifordnung eine massive Erhöhung der Versandspesen. So rechnet etwa das Hilfswerk "terre des hommes schweiz" bei einer Auflage von 269 000 Exemplaren im Jahr 1995 mit Portokosten von 86 000 Franken. 1993 waren es noch 34 000 Franken gewesen.

    Ein anderes Problem ist die kürzlich eingeführte Verteuerung im Postzahlungsverkehr. Die von den PTT erhobenen Gebühren belasten den Verwaltungsaufwand der Hilfswerke zusätzlich massiv. Dies kann weder im Sinne der Spenderin oder des Spenders sein, noch darf es aus der Sicht des Bundes als klug beurteilt werden. Denn dank den privaten Institutionen wird das Bundesbudget im Bereich Soziales und Entwicklungszusammenarbeit stark entlastet. Gerade für kleine Hilfswerke besteht so die Gefahr, dass ihnen mittelfristig die finanzielle Basis für die Arbeit entzogen wird.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0