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Situation und derzeitige Mängel der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK)

(94.3013)InterpellationErledigt
Schweiz08.02.1994
Profil
Typ
Interpellation
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
94.3013
Beginn
08.02.1994
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19943013
Beiträge(2)
  • Finanzkommission StänderatUrheber/in
  • FinanzdepartementFederführendes Departement
Verlauf(2)
  • Erledigt
    Ständerat
  • Erledigt
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Situation und derzeitige Mängel der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK)
  • Eingereichter TextTEXT

    Am 24. November 1993 hat eine von den Finanzkommissionen eingesetzte und beauftragte Arbeitsgruppe ihren internen Bericht über die Ergebnisse ihrer vertieften Inspektion bei der EVK vorgelegt.

    Der Bericht dieser Arbeitsgruppe weist auf eine in mehrfacher Hinsicht beunruhigende Lage bei der EVK hin.

    Tatsächlich konnte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) seit 1988 die Ordnungsmässigkeit der Rechnung gestützt auf die bestehenden Regeln und gemäss geltender Praxis nicht mehr bestätigen.

    Darüber hinaus stellt die EFK noch bis zum heutigen Zeitpunkt gewichtige Rückstände bei der Behandlung der Versichertendossiers fest. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat über diese Probleme in ihren vergangenen jährlichen Tätigkeitsberichten berichtet.

    Einige der festgestellten Mängel rühren daher, dass die der EVK von den Dienststellen der Bundesverwaltung übermittelten Lohndaten nicht vereinheitlicht wurden.

    In Anbetracht der erwähnten Feststellungen fordert die Finanzkommission den Bundesrat auf, das Parlament über die derzeitigen Probleme der EVK umfassend zu unterrichten.

    Der Bundesrat wird eingeladen, insbesondere und detailliert aufzuzeigen:

    - bis zu welchem Zeitpunkt er die Lage der EVK derart zu bereinigen gedenkt, dass die Ordnungsmässigkeit der Rechnung der EVK wieder durch die EFK bestätigt werden kann;

    - ob die Verstärkung des mittleren Kaders in Betracht gezogen werden muss und wie die Verantwortlichkeiten in dieser Hinsicht zugeordnet sind;

    - welche Massnahmen er angeordnet hat, damit die Dienststellen des Bundes die nötigen Lohndaten inskünftig in einer gebührend vereinheitlichten Form übermitteln;

    - ob die Einführung des Informatiksystems Supis abgeschlossen ist und, wenn nicht, ob die Funktionstüchtigkeit des Systems inskünftig gewährleistet werden kann;

    - ob diese Situation zu zusätzlichen Kosten für den Bund führt.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0