Zum Hauptinhalt springen

Spezialkulturen und Direktzahlungen

(93.3483)PostulatErledigt
Schweiz07.10.1993
Profil
Typ
Postulat
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
93.3483
Beginn
07.10.1993
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19933483
Beiträge(25)
  • Jakob BürgiMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Rémy ScheurerMitunterzeichner/inLiberal-Demokratische Partei
  • Joseph DeissMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Departement für Wirtschaft, Bildung und ForschungFederführendes Departement
  • André PereyMitunterzeichner/inFDP.Die Liberalen
Verlauf(3)
  • Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
    Bundesrat
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Spezialkulturen und Direktzahlungen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Vergleiche französischer Text.

    Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird ersucht, die Vollzugsverordnungen zu den Artikeln 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes so zu ändern, dass die Flächen der Spezialkulturen mit dem Faktor 2 multipliziert werden und differenzierte Ansätze zur Anwendung kommen.

  • BegründungTEXT

    Mit meiner Motion vom 7. Oktober 1992 verlangte ich unter anderem, dass die Flächen der Spezialkulturen nach einem Koeffizienten umgerechnet werden, welcher dem erforderlichen Bewirtschaftungsaufwand und den Produktionserschwernissen angemessen Rechnung trägt.

    Die Schwelle für die Gewährung der Beiträge wäre dadurch um einiges gesunken.

    In seiner Stellungnahme zur Motion sagte der Bundesrat zu den Verordnungsentwürfen: "Die beiden Entwürfe tragen den Anliegen des Motionärs bereits teilweise Rechnung".

    In der Vollzugsverordnung zu Artikel 31a ist jedoch die Mindestfläche, die für die Gewährung der Beiträge verlangt wird, für alle Kulturen auf 3 ha festgesetzt worden.

    Zahlreiche kleine Bewirtschafter erhalten somit nicht den geringsten Beitrag, obwohl sie, genauso wie die andern Bewirtschafter, Aufgaben wahrnehmen, die der Landwirtschaft aufgetragen sind.

    In diesen Kreisen fürchtet man sich zudem ganz besonders vor den Auswirkungen des GATT. Obwohl sich der Bundesrat bemüht, ihren spezifischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, werden gewisse Anpassungen schmerzhaft sein. Es wäre darum sinnvoll, für sie - insbesondere für Dauerkulturen - zusätzlich zum Multiplikationsfaktor 2 differenzierte Ansätze einzuführen. Es ist nämlich offensichtlich, dass die zusätzlichen Kosten und die zusätzliche Arbeit, die bei integrierter Produktion im Obst- und im Weinbau anfallen, in keinem Verhältnis stehen zu den zusätzlichen Kosten und zur zusätzlichen Arbeit, die für den umweltschonenden Anbau von Grosskulturen erforderlich sind.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0